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News - Ticker

(einige ältere Beiträge werden hier zum Teil
nach
ca. einem Jahr gelöscht, um hier nicht in die Steinzeit zu verfallen)

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Hier geht es zu einem kleinen Bildbericht auf die
Seiten der CH-Niederschlesien:

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Der Chub Carp Academy Manager Jason Green fing Anfang November diesen
phantastischen Fisch mit einem Gewicht von 83 lbs und 4 oz. Der Fisch
ist bekannt als „Eric´s common", zuletzt wurde er mit einem Gewicht
unter 80 lbs gelandet. Jason verbringt viel Zeit beim Fischen und er
wurde immer wieder mit großen Fischen bis über 70 lbs belohnt. Dieser
Fisch ist sein bisher größter.
Den überglücklichen Jason kann man mit seinem Fang auf dem Chub
Youtube Channel (officialchubfishing) sehen. Jason Green nach dem Fang:
„Diesen Fisch zu fangen übertrifft all meine Vorstellungen. Ich
hatte Glück genug einen 71 lbs Spiegelkarpfen am Etang vor fünf Jahren
zu fangen. Doch Jahre danach nach Frankreich zurück zu kehren und diesen
83 lbs 4 oz Schuppenkarpfen zu fangen… mir fehlen die Worte; das ist
wahrscheinlich der Fisch meines Lebens."
Die komplette Geschichte erzählt Jason in der kommenden Ausgabe des
kostenlosen "The Session" Newsletters von Chub (englisch). Anmelden kann
man sich auf
www.chubfishing.com oder
http://the-session.info/signup/
Quelle Carp.de
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Gemeinsame Erklärung der Präsidenten des
Deutschen Anglerverbandes e.V.
und des Verbandes Deutscher
Sportfischer e.V.
Am 18.08.2011 trafen sich die
Präsidenten des VDSF e.V. Peter Mohnert und des DAV e.V Günter
Markstein zu einem internen Gespräch.
Nach der Klärung von Grundsatzfragen waren sich beide
Präsidenten darin einig, auf der Grundlage
der neuen Initiative der Landesverbände Bayern, Brandenburg und
Thüringen die Vereinigung der
beiden deutschen Anglerverbände mit allem Nachdruck zu
unterstützen und mit den beiden geschäftsführenden
Präsidien und allen Landesverbänden zu vollziehen.
Beide Präsidenten sind davon ausgegangen, dass der gegenwärtige
Satzungsentwurf alle Belange der
deutschen Angelfischerei sicher abdeckt und so auch beschlossen
werden kann. Der Aufnahme eines
zusätzlichen Referates Meeresfischen hat der Präsident des VDSF
bereits im Januar 2011 zugestimmt
und wird dies so auch im Verbandsausschuss des VDSF
unterbreiten.
Zur Sicherung der Verschmelzung beider deutscher Anglerverbände
bis spätestens Dezember 2012
schlagen beide Präsidenten in Abstimmung mit ihren
geschäftsführenden Präsidien folgenden Zeitplan
vor:
September 2011:
Satzung des Deutschen AngelFischerverbandes
(DAFV)
September 2011:
Vorlage des optimierten Verschmelzungsvertrages
durch die Initiativgruppe Bayern, Brandenburg,
Thüringen
September 2011 bis November/Dezember
2011:
Diskussion des Verschmelzungsvertrages in den
Landesverbänden, juristische Prüfung
März/April 2012:
Beschlüsse der Verbandsausschüsse des DAV
(März) und des VDSF (April) zum Verschmelzungsvertrag
gilt wie vorgelegt mit der Ergänzung des Referates
Meeresfischen als Arbeitspapier und Beschlussvorlage
abgestimmt
fundierte Änderungswünsche sind den geschäftsführenden
Präsidien und den Landesverbänden
bis zum 20.12.2011 zuzustellen
damit stehen ab April 2012 die beiden Grund
satzdokumente zur Verschmelzung als Arbeits
grundlage für die weiteren darauf aufbauenden
Dokumente des verschmolzenen Verbandes zur
Verfügung ______________________________
II...
April bis Juni 2012:
Erarbeitung der Finanzordnung, Auszeichnungs-durch die
geschäftsführenden Präsidien in Zuordnung,
Geschäftsordnung etc. Ausschreibung sammenarbeit mit den
Geschäftsstellen, im
zur Findung eines neuen Logos für den DAFV Juni gehen alle
erarbeiteten Dokumente in
Ausschreibung für den Geschäftsführer des dieLV
DAFV
Juni bis September 2012:
Prüfung der Dokumente in den Landesverbän-fundierte
Änderungswünsche an die geschäftsden
führenden Präsidien
September 2012:
Verbandsausschusssitzungen des VDSF e.V. und Bestätigung der
Dokumente; Beschlüsse, Satdes
DAV e.V. zung, Verschmelzungsvertrag und der weiteren
Arbeitsdokumente, die so der außerordentlichen
Mitgliederversammlung der beiden Verbände
zur rechtsbeständigen Beschlussfassung übergeben
werden
November 2012 vormittags:
Außerordentliche Mitgliederversammlungen des
VDSF und des DAV am gleichen Ort parallel
November 2012 nachmittags:
Gemeinsame außerordentliche
Mitgliederversammlung des DAFV
Fassung aller notwendigen in Satzung und Verschmelzungsvertrag
festgelegten Beschlüsse zur
Verschmelzung des DAV e.V. und des VDSF e.V.
in beiden Verbänden, notarielle Anwesenheit
erforderlich
rechtsbeständige Bestätigung der neuen Satzung
und des Verschmelzungsvertrages unter notarieller
Anwesenheit,
rechtsbeständige Bestätigung der weiteren Dokumente,
Wahl des Präsidiums des DeutschenAngelFischerverbandes
e.V. (DAFV)
Bei fördernder Mitarbeit aller Landesverbände
ist die Vereinigung der beiden deutschen
Anglerverbände zu einer mit einer Stimme
sprechenden Interessenvertretung der
deutschen Anglerschaft sicher gewährleistet.
Beide Präsidenten haben auch absolute
Übereinstimmung darin, sich energisch dem
Ansinnen von Brüssel zu widersetzen, im
Rahmen der Neuregelung einer
„Gemeinsamen Fischereipolitik" auch den
Süßwasserbereich in den Bundesländern
einschl. der Aquakultur regeln zu wollen.
Dazu werden beide Verbände sowohl in
Berlin als auch in Brüssel eindeutig Stellung
beziehen und bitten dazu alle
Landesverbände um Unterstützung.
Der „Fisch des Jahres 2012" wird gemeinsam
proklamiert.
Leipzig, 18.08.2011
VERBAND DEUTSCHER SPORTFISCHER e.V. DEUTSCHER ANGLERVERBAND e.V.
Peter Mohnert Günter Markstein
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Quelle:
LANDESVERBAND SACHSISCHER ANGLER E.V.
Mitglied im Deutschen Anglerverband e.V. anerkannte-
Naturschutzvereinigung gem. § 56 SächsNatSchG anerkannte
Umweltvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
LVSA e.V. • Rennersdorfei Str. l • 01157 Dresden
Information an alle sächsischen Mitglieder Dresden, im September
2011
Positionspapier des Präsidiums des Landesverbandes Sächsischer
Angler e.V. zur
angestrebten Fusion von VDSF und DAV zum DAFV im Jahre 2012
*
"WAS ZU LEICHT GEHT, VERLIERT AN WERT" das waren einst die Worte
des verstorbenen Philosophen
STANISLAW LEM und die Aussage könnte heutzutage stellvertretend
für die angestrebte Fusion der
beiden Bundesdachverbände stehen.
Warum gibt es aber so viele Vorbehalte und Vorurteile für eine
Sache, welche dem Wohle der
Anglerschaft Deutschlands dienen soll?
Mit diesem Positionspapier informiert das Präsidium des
Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. die
organisierten Angler Sachsens über die eigenen Standpunkte und
strebt an, die vorhandenen
Unklarheiten und Bedenken, die immer wieder thematisiert werden,
auszuräumen:
These 1: „Der Gewässerfonds wird durch die Fusion gefährdet"
Diese Behauptung ist absolut haltlos. Der Gewässerfonds ist eine
freiwillige Vereinbarung zwischen den
juristisch selbstständigen Landesverbänden. Der DAFV selbst hat
keinerlei Berechtigung, den
Gewässerfonds abzuändern.
Vom Landesverband Sächsischer Angler e.V. wird jedoch jegliche
Vereinfachung des Angeins zu sozial
verträglichen Konditionen auch zukünftig begrüßt. Eine
Willenserklärung zur Fortführung des
gemeinsamen Gewässerfonds zwischen LAV Sachsen, LAV Brandenburg
& LAV Sachsen-Anhalt wurde
bereits Ende 2010 abgegeben (siehe Fischer & Angler/Ausgabe
4-2010).
These 2: „Mit der Fusion könnten wir als Angler in unseren
Rechten beschnitten werden bzw. der
DAFV könnte Einfluss auf unsere Sächsische Fischereigesetzgebung
nehmen"
Unser Landesverband Sächsischer Angler e.V. ist wie seine
Regionalverbände und Vereine juristisch
eigenständig und unsere Strukturen in Sachsen werden durch die
Fusion weder berührt noch verändert.
Lediglich der Name unseres Dachverbandes wird nicht mehr DAV,
sondern DAFV lauten.
Gerade vom DAFV erwarten wir als Landesverband, dass sich der
Verband für folgende Ideale auf EU-
und Bundesebene einsetzt: pro Angler, pro Angeln, pro Erhaltung
der Artenvielfalt in unseren
Gewässern, contra unsinniger gesetzlicher Einschränkungen und
contra populistischer Angriffe.
Alle Angler sollen einen Nutzen aus der Zugehörigkeit zum DAFV
ziehen und von seinem politischen
Einfluss auf EU-und Bundesebene profitieren.
Eine direkte Einflussnahme auf unsere sächsische
Fischereigesetzgebung ist dem (zukünftigen wie derzeit
bestehenden) Bundesverband nicht möglich. Das Fischereirecht ist
Landesrecht. Demzufolge wird nicht
der Bundesverband, sondern unser Landesverband Sächsischer
Angler e.V. bei Gesetzesänderungen
durch den Freistaat Sachsen beteiligt.
These 3 : „Mit der Fusion soll der DAV „geschluckt" werden"
Der DAV wird nicht „geschluckt".
Mit der erfolgten Fusion wird es jedoch zukünftig weder DAV noch
VDSF, sondern den DAFV als
Deutschen Angelfischereiverband geben. Wir müssen aufhören, nach
Vorurteilen zu suchen.
In dem zukünftigen DAFV sollen keine einzelnen DAV-oder
VDSF-Interessen vertreten werden. Es geht
vielmehr um die einheitliche Interessenvertretung der gesamten
Anglerschaft auf EU-und Bundesebene im Sinne
des Fortbestehens unserer Passion, der Angelfischerei.
Fazit:
Es ist an der Zeit, ein Zeichen zu setzen und alle organisierten
Angler in Deutschland vorurteilsfrei in einem
Deutschen Angelfischereiverband (DAFV) zu vereinen, ohne dass
ein Landesverband seine Eigenständigkeit
aufgibt.
Das Angeln benötigt eine starke Lobby, die wir in Deutschland
nur gemeinsam erarbeiten können. Wir sollten
aufhören nebeneinander für eine Sache zu kämpfen, sondern
miteinander Probleme lösen.
Der Nutzen und die Notwendigkeit eines starken und einheitlichen
Dachverbandes wurden in der
Vergangenheit in zahlreichen Veröffentlichungen erörtert.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf die
umfangreichen Informationen unter www.anglerverband.com oder
www.vdsf.de.
Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen, die entweder
gemeinsam Krach
machen oder miteinander Krach haben.
© Prof. Dr. med. Gerhard Uhlenbruck, (*ig2g), deutscher
Immunbiologe undAphoristiker
•
Abkürzungen:
DAV = Deutscher Anglerverband e.V. VDSF =
Verband Deutscher Sportfischer e.V. DAFV=
Deutscher Angelfischereiverband e.V.
Geschäftsstelle: Telefon: 0351 -42 22 570 Steuer-Nr.:
Bankverbindung:
Rennersdorfer Straße l Telefax: 0351 -42 75 114 203/140/06381
Ostsächs.Spk. Dresden
01157 Dresden Kto.-Nr.: 312 014 6772
BLZ: 850 503 00
Präsident: Friedrich Richter Internet:
www.landesanglerverband-sachsen.de
Geschäftsführer: Jens Felix Mai|.
lvsa-dresden@t-online.de
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Satzungsentwurf
§1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR
Der Verband führt den Namen Deutscher Angelfischerverband e.V.
(abgekürzt: DAFV), hat
seinen Sitz in Berlin und ist unter Nummer…..in das
Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg
eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 ZWECK, ZIELE, AUFGABEN
ZWECK DES VERBANDES
1. Der DAFV ist der Spitzenverband der auf Bundesebene
organisierten Landes-und Spezialverbände.
2. Zweck des Verbandes ist die Erhaltung, Pflege und
Wiederherstellung einer für Mensch,
Tier und Pflanzen lebensfähigen Natur, insbesondere gesunder
Gewässer und der damit verbundenen Ökosysteme, zum Wohle der
Allgemeinheit und zur Sicherung aller Formen einer
nachhaltigen Angelfischerei.
•
AUFGABEN UND ZIELE DES VERBANDES
a) Die aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-,
Landschafts-, Natur-, Fischerei-, Jagd-
und Tierschutzfragen und die Zusammenarbeit mit den
entsprechenden nationalen und internationalen Vertretungen,
Behörden, Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen,
insbesondere auch bei der Gesetzgebung auf Bundes- und
europäischer Ebene mitzuwirken,
insbesondere bei Gesetzgebungsvorhaben des Naturschutzes,
Umweltschutzes, Tierschutzes,
Tierseuchenrechts, Artenschutzes, der Landwirtschaft und
Fischerei, Energiewirtschaft,
Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und Raumplanung.
b) Mit internationalen Verbänden, Bundesbehörden und
Zusammenschlüssen auf Bundes
ebene zusammenzuwirken, in Fragen der Erhaltung und Schaffung
einer lebensfähigen und
artenreichen Natur und Umwelt.
c) Die Hege und Pflege artenreicher Fischbestände.
d) Die Erhaltung und Pflege der im und am Gewässer vorkommenden
Tier-und Pflanzenar
ten.
e) Die Pflege des waidgerechten Fischens im Sinne einer
ausgewogenen Nutzung der Fisch
bestände.
f) Einsatz dafür, dass gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse
im Rahmen des Rechts in
Gesetzgebungen einfließen, die den schützenden und schonenden
Umgang der Angelfischer
mit der Natur fördern.
g) Die Ausbildung, Fortbildung und Förderung der Angelfischer,
insbesondere der Kinder und
Jugendlichen.
h) Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele
der Angelfischerei im Sinne
eines recht verstandenen Naturschutzes. Die Herausgabe und
Förderung entsprechender
Publikationen.
i) Die Koordination und Unterstützung der Aktivitäten der
Mitglieder.
j) Die Durchführung und Förderung von Ausbildungs-und
Fortbildungsveranstaltungen sowie
aller zulässigen Formen des Angelns/Fischens und sonstiger
Veranstaltungen, insbesondere
des Castingsports.
k) Engagement für einen die Kräfte bündelnden einheitlichen
europäischen Angelfischerverband
zur wirkungsvollen internationalen Interessenvertretung der
Angelfischer.
§3 GEMEINNÜTZIGKEIT
1. Der Verband ist die auf innere Verbundenheit und Liebe zur
Natur aufgebaute Organisation
der Angelfischer im Bundesgebiet. Der Verband verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Verbandes; dies gilt auch
für die Mitglieder der angeschlossenen Landesverbände und
Vereine.
Mitglieder des Präsidiums und für den Verein in sonstiger Weise
ehrenamtlich Tätige können
eine Erstattung ihrer Kosten und eine angemessene Entschädigung
für Zeit-und Arbeitsaufwand
erhalten. Einzelheiten werden durch das Präsidium bzw. durch die
Geschäftsordnung
festgelegt.
Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Bestimmungen der
Abgabenordnung
sowie die Richtlinien für den Kinder-und Jugendplan des Bundes
sind für den Verband
verbindlich.
2. Der Verband verhält sich in Fragen der Parteipolitik, der
Religion und Rasse neutral.
3. Die Verbandszeitschrift ist die AFZ-Fischwaid.
§ 4 LANDESVERBÄNDE
1. Der Begriff Landesverband bezeichnet in dieser Satzung
Verbände, deren Organisations
bereich in der Regel ein Bundesland oder aber Teile davon
umfasst. Er gilt auch für überregi
onale Spezialverbände. Der Organisationsbereich eines
Landesverbandes soll dabei der Be
reich des Bundeslandes sein, in dem er seinen Sitz hat.
2. Die Landesverbände unterstützen den Verband bei der
Durchsetzung seiner satzungsmäßig bestimmten Aufgaben und Ziele.
Die Landesverbände verpflichten sich, stets darauf hin
zuwirken, dass das vom Verband gesetzte Recht von ihren
Mitgliedern beachtet wird.
§4 MITGLIEDSCHAFT
1. Der Verband hat
a) ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder
c) fördernde Mitglieder
3. Ordentliche Mitglieder können Landesverbände werden, die die
Verbandssatzung aner
kennen und als gemeinnützig anerkannt sind. Bestehende
Mitgliedschaften von Vereinen im
Verband werden davon nicht berührt. Die in den ordentlichen
Mitgliedern organisierten Angelfischer sind mittelbare
Mitglieder des Verbandes.
3. Die Aufnahme eines Mitgliedes ist schriftlich unter Vorlage
der Satzung und des Nachweises der Gemeinnützigkeit durch
Bestätigung des zuständigen Finanzamtes zu beantragen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium mit einfacher
Mehrheit.
4. Die Ehrenmitgliedschaft kann durch Beschluss des
Verbandsauschusses Personen verliehen werden, die sich um den
Verband oder die Fischerei besonders verdient gemacht haben.
Ehrenmitglieder treffen keine finanziellen Beitragspflichten.
Sie haben ein Recht auf Teil
nahme an der Mitgliederversammlung. Ein Stimmrecht besteht
jedoch nicht.
5. Fördernde Mitglieder können vom Präsidium aufgenommen und
entlassen werden. § 6
der Verbandssatzung findet bei ihnen keine Anwendung. Fördernde
Mitglieder haben ein
Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung. Ein Stimmrecht
besteht jedoch nicht.
§6 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
1. Die Mitglieder haben Anspruch auf Unterstützung ihrer
Belange.
2.
a) Die Mitglieder haben die Pflicht, den Verband bei der
Erfüllung seiner satzungsgemäßen
Aufgaben zu unterstützen, die Beschlüsse der Hauptversammlung
auszuführen bzw. zu be
folgen und den festgesetzten Beitrag an den Verband pünktlich
abzuführen.
b) Die ordentlichen Mitglieder müssen ihre Geschäftsführung so
handhaben, dass sie den
Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.
c) Die Mitglieder sind ferner verpflichtet, in allen Fällen, in
denen mittelbare oder unmittel
bare Mitglieder gegen diese Satzung verstoßen oder das Ansehen
des Verbandes schädigen,
Schuldige zur Rechenschaft zu ziehen und die Einhaltung dieser
Satzung durchzusetzen.
d) Nach Aufforderung durch den Verband sind alle Mitglieder
verpflichtet, zur Feststellung
der Höhe der Beiträge und der stimmberechtigten Vertreter die
Anzahl aller ihrer organisier
ten Angelfischer mitzuteilen. Der in der Aufforderung genannte
Stichtag ist verbindlich. Der
Verband ist berechtigt, die entsprechenden Unterlagen
nachzuprüfen.
e) Eine Abwerbung von Vereinen, die bereits Mitglieder eines
Landesverbandes sind, ist un
zulässig. Will aus einem Bundesland ein Landesverband dem
Verband beitreten, so kann
jeder in diesem Bundesland bereits tätige Landesverband, der
selbst Verbandsmitglied ist,
dagegen Einspruch einlegen. Dieser Einspruch muss innerhalb von
sechs Wochen nach Bekanntgabe
des Aufnahmeantrags schriftlich bei der Verbandsgeschäftsstelle
eingegangen sein.
Über den Einspruch entscheidet der Verbandsausschuss. Innerhalb
einer Frist von sechs
Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung des Verbandsausschusses
können die Betroffenen
beantragen, dass hierüber die Entscheidung der nächsten
Hauptversammlung eingeholt wird.
Die Hauptversammlung entscheidet endgültig.
3. Der Verband gibt Mitgliedsausweise und jährliche
Beitragsmarken heraus, die von den
Mitgliedern zu beziehen sind. Hierdurch wird die Zugehörigkeit
zum Verband nachgewiesen.
Näheres regelt die Beitragsordnung.
4. Die ordentlichen Mitglieder sollen Mitgliedern des Präsidiums
oder deren Beauftragten
auf deren Wunsch Gelegenheit geben, an ihren Versammlungen
beratend teilzunehmen. Das
Gleiche gilt sinngemäß auch für die Teilnahme von Mitgliedern
des Präsidiums an Mitglie
der-oder Hauptversammlungen der mittelbaren Mitglieder.
§ 7 BEENDIGUNG DER MITGLKIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft erlischt:
1. Durch Kündigung, die spätestens bis zum 31. Dezember eines
Jahres durch eingeschriebenen
Brief an die Geschäftsstelle des Verbandes zu erklären ist. Sie
wird mit Ablauf des 3l.
Dezember des darauffolgenden Jahres wirksam;
2. durch Ausschluss.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Präsidiums aus dem Verband
ausgeschlossen
werden, wenn es durch zurechenbares schuldhaftes Verhalten eines
seiner Organe in
schwerwiegender Weise das Ansehen des Verbandes und damit der
Angelfischerei
geschädigt oder gegen die Verbandssatzung verstoßen hat. Ohne
dass es auf ein
Verschulden der Organe des Mitglieds ankommt, ist der Ausschluss
ferner zulässig, wenn
das Vermögen des Mitglieds liquidiert wird, oder wenn das
Mitglied seine Verpflichtungen
gegenüber dem Verband trotz zweimaliger schriftlicher
Aufforderung mit 3-wöchiger
Fristsetzung nicht erfüllt. Vor dem Ausschluss ist dem
betreffenden Mitglied unter Setzung
einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.
Der Bescheid über den
Ausschluss ist zu begründen. Der Bescheid ist dem betreffenden
Mitglied durch
eingeschriebenen Brief mit Rückschein bekannt zu geben. Das
Mitglied hat das Recht;
binnen 2 Wochen nach Zugang des Beschlusses schriftlich an die
Geschäftsstelle des
Verbandes den Verbandsausschuss anzurufen, der dann endgültig
über den Ausschluss zu
entscheiden hat. Der zuständige Landesverband ist bei dem
Verfahren zu beteiligen.
.
3. Durch Tod bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit.
"
4. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch aus dem
Verbandsvermögen.
§ 8 ORGANE
Die Organe des Verbandes sind:
1. die Hauptversammlung
2. der Verbandsausschuss
3. das Präsidium
§ 9 HAUPTVERSAMMLUNG
1. Die Hauptversammlung ist eine Delegiertenversammlung. Sie
besteht aus den Vertretern
der Mitglieder und dem Präsidium.
2. Jedes ordentliche Mitglied besitzt in der Hauptversammlung,
entsprechend der bei der
Verbandsgeschäftsstelle bis zum 15.10. des vorhergehenden Jahres
abgerechnet und
bezahlten Beiträge für je angefangene 4000 Angelfischer eine
Stimme, die es durch Delegierte
wahrnehmen lassen kann.
3. Ein Delegierter darf höchstens drei Stimmen auf sich
vereinen. Die Delegierten üben ihr
Mandat jeweils bis zur Abberufung durch das Mitglied aus.
4. Die Mitglieder des Präsidiums haben in der Hauptversammlung
je eine Stimme, mit Aus
nahme des Justitiars.
5. Die Hauptversammlung findet in jedem Jahr, und zwar in der
Regel zwischen dem I. Oktober
und dem 30. November statt.
6. Auf Antrag von mindestens einem Drittel aller Mitglieder oder
aufgrund eines Beschlusses
des Präsidiums, ist eine außerordentliche Hauptversammlung
innerhalb eines Monats nach
Vorliegen des Antrags unter Einhaltung einer Ladungsfrist von
einem weiteren Monat einzuberufen.
7. Die Hauptversammlungen sind durch den Präsidenten durch
schriftliche Benachrichtigung
der Landesverbände mindestens acht Wochen vor der Tagung unter
Bekanntgabe der Ta
gesordnung einzuberufen. Die rechtzeitige Weiterleitung der
schriftlichen Benachrichtigung
an die Delegierten ist Aufgabe der Landesverbände. Die
Hauptversammlung ist nicht öffent
lich, über die Zulassung von Gästen beschließt das Präsidium.
8. Der Hauptversammlung obliegt vor allem
a) die Entgegennahme der Jahresberichte und der
Jahresabrechnung.
b) die Entgegennahme des Rechnungsabschlusses der
Verbandsjugend.
c) Die Entlastung des Präsidiums und des Jugendausschusses.
d) die Genehmigung des Haushaltsplanes, die Festsetzung des
Jahresbeitrages.
e) die Wahl des Präsidiums und der Revisoren. Wahlvorschläge
sollen bis spätestens vier
Wochen vor dem Termin der Hauptversammlung schriftlich der
Geschäftsstelle durch die
Mitglieder oder das Präsidium mitgeteilt werden.
f) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die
Auflösung des Verbandes,
g) die Beschlussfassung über eingebrachte Anträge und
h) die Festlegung der Verbandsveranstaltungen.
9. Die Hauptversammlung wird von dem Präsidenten, bei dessen
Verhinderung von einem
Vizepräsidenten oder einem beauftragten Mitglied des Präsidiums
geleitet. Die Hauptver
sammlung kann auch einen anderen Versammlungsleiter wählen.
10. Jede form-und fristgerecht einberufene Hauptversammlung ist
beschlussfähig, ohne
Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten
Vertreter.
11. Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen
Stimmen, sofern nicht das Gesetz oder diese Satzung etwas
anderes vorschreiben.
12. Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind für alle Mitglieder
und Organe des Verban
des bindend.
13. Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Den
Protokollführer bestimmt der
Leiter der Versammlung. Das Protokoll ist vom Leiter der
Versammlung und vom Protokollführer
zu unterzeichnen und den Landesverbänden (§ 4 Ziff. 1) innerhalb
einer Frist von acht
Wochen nach der Versammlung zu übermitteln. Erfolgt innerhalb
von zwei Monaten kein
schriftlicher Einspruch, so gilt das Protokoll als genehmigt.
Erfolgt ein Einspruch und gibt das
geschäftsführende Präsidium dem Einspruch nicht statt, so
entscheidet der Verbandsausschuss.
§ 10 VERBANDSAUSSCHUSS
1. Der Verbandsausschuss setzt sich zusammen aus:
a) dem Präsidium
b) den I. Vorsitzenden bzw. den Präsidenten der Landesverbände
(§ 4 Ziff. 1), die ordentliche
Mitglieder des Verbandes sind, oder den von den Landesverbänden
schriftlich Bevollmäch
tigten.
2. Der Verbandsausschuss soll mindestens zweimal im Jahr
zusammentreten. Er wird durch
den Präsidenten mit einer Frist von vier Wochen unter
schriftlicher Bekanntgabe der Tages
ordnung einberufen. Beschlüsse werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Die Mit
glieder des Präsidiums und die Vertreter der Landesverbände
haben je eine Stimme.
3. Der Verbandsausschuss koordiniert die Arbeit im Verband und
entscheidet über Angele
genheiten, die diese Satzung ausdrücklich bestimmt oder die das
Präsidium im Verbandsaus
schuss zur Entscheidung stellt.
4. Die Verbandsausschusssitzung ist nicht öffentlich. In
begründeten Fällen kann der Präsi
dent oder im Verhinderungsfall sein Vertreter Ausnahmen
zulassen.
5. Über Sitzungen des Verbandsausschusses ist ein Protokoll zu
fertigen.
§ 11 DAS PRÄSIDIUM
1. Das Präsidium gliedert sich in
a) das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus
> dem Präsidenten
> den vier Vizepräsidenten
> dem Justitiar mit beratender Stimme gern. § 17 der Satzung.
Den gewählten Mitgliedern des geschäftsführenden Präsidiums
werden folgende Geschäftsund
Arbeitsbereiche zugeordnet, für die grundsätzlich nur ein
Mitglied verantwortlich zuständig
ist: Finanzen, Verwaltung, Personal, Kontakt zu nationalen und
internationalen Gesetz-
und Verordnungsgebern und Behörden, Zusammenarbeit mit
internationalen Verbänden
und Bundesverbänden, Koordination der Aktivitäten der
Mitglieder, Ausbildung, Fortbil
dung, Forschung und Wissenschaft, Öffentlichkeitsarbeit
Natur-und Umweltschutz, Jugend,
Angeln/Fischen, Castingsport.
Die Zuordnung der Aufgabengebiete und die Zuständigkeit der
Mitglieder des geschäftsführenden
Präsidiums werden im Verbandsorgan veröffentlicht.
b) das Gesamtpräsidium bestehend aus dem geschäftsführenden
Präsidium und den Referenten
für
1) Natur-, Umwelt-und Tierschutz
2) Gewässerfragen
3) Jugend
4) Angeln/Fischen
5) Angeln/Fischen für Menschen mit Behinderung
6) Castingsport
7) Öffentlichkeitsarbeit
2. Die Mitglieder des Präsidiums werden mit Ausnahme des
Justitiars für vier Jahre gewählt
und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Der Referent für
Jugendfragen wird von der Verbands
jugend gem. Jugendordnung vorgeschlagen und von der
Hauptversammlung bestätigt.
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und die
Vizepräsidenten. Jeder von
ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis. Die der Vizepräsidenten
wird jedoch im Innenverhältnis
auf den Fall der Verhinderung des Präsidenten beschränkt.
4. Das Präsidium entscheidet über alle Angelegenheiten des
Verbandes mit einfacher Mehr
heit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht nach der Satzung oder
den gesetzlichen Bestimmungen
diese anderen Organen vorbehalten sind. Die Geschäftsverteilung
regelt eine vom
Präsidium zu erlassende Geschäftsordnung.
5. Die Sitzungen des Präsidiums werden vom Präsidenten,
entsprechend den in der Ge
schäftsordnung niedergelegten Bestimmungen, einberufen.
6. Der Präsident verteilt die Aufgabengebiete innerhalb des
Präsidiums, soweit diese nicht
bereits durch Satzung oder Geschäftsordnung festgelegt sind.
Eine Verteilung oder Änderun
gen in den Geschäfts-und Aufgabenbereichen der
Präsidiumsmitglieder werden jeweils
durch Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift
bekanntgegeben.
7. Die Mitglieder des Präsidiums sowie sonstige ehrenamtlich für
den Verband tätige Personen
können neben der Erstattung ihrer Aufwendungen eine angemessene
Vergütung erhalten, die
vom Präsidium zu beschließen ist.
§ 12 VERBANDSJUGEND
1. Die Verbandsjugend führt und verwaltet sich im Rahmen dieser
Satzung und den beste
henden Ordnungen selbständig. Sie entscheidet über die
Verwendung der ihr zufließenden
Mittel.
2. Alles Nähere regelt die Jugendordnung. Diese bedarf der
Bestätigung durch das Präsidium.
§ 13 REVISOREN
Zur Prüfung des Finanzwesens des Verbandes und der
Verbandsjugend wählt jede Hauptversammlung
zwei Revisoren und zwei Ersatzleute. Die Wahlperiode beträgt
vier Jahre. In allen
Jahren mit gerader Endzahl ist ein Revisor zu wählen. Einmalige
Wiederwahl ist zulässig. Die
Revisoren prüfen jährlich mindestens einmal und erstatten den
schriftlichen Prüfungsbericht,
der dem Präsidium, dem Verbandsausschuss und der
Hauptversammlung vorzulegen ist. Von
der oben genannten Prüfung sind auch die Finanzen der
Verbandsjugend umfasst. Liegen die
Voraussetzungen jeweils dafür vor, stellen die Revisoren den
Antrag auf Entlastung des
Präsidiums und des Jugendausschusses.
§ 14 AUSSCHÜSSE
1. Das Präsidium kann Ausschüsse berufen, denen jeweils
zumindest ein Fachreferent und
zwei Beisitzer angehören sollen. Insbesondere können folgende
Ausschüsse berufen werden.
1) Ausschuss für Angeln/Fischen
2) Ausschuss für Natur-, Umwelt-und Tierschutz
3) Gewässerausschuss
4) Ausschuss für Castingsport
5) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
6) Fischerei-und Wasserrechtskommission der Deutschen Fischerei
(FWK).
3. Die Zusammensetzung der FWK, das Berufungsverfahren für die
Mitglieder der FWK sowie
die Aufgabengebiete und Arbeitsweise der FWK regelt eine vom
geschäftsführenden Verbandspräsidium
in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fischereiverband e.V. zu
erlassende
Geschäftsordnung für die FWK. Der Verbandspräsident der
Verbands-justitiar und ein Geschäftsführer
des Verbandes müssen Mitglieder der FWK sein.
§ 15 SCHIEDSGERICHTE
Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen ordentlichen
Verbandsmitgliedern sowie zwischen
Verband und ordentlichen Mitglieder, können Schiedsgerichte
gebildet werden. Diese
werden als Ehrengerichte tätig bei Verstößen gegen
Verbandsinteressen, z. B. bei Schädigung
des Ansehens des Verbandes, bei disziplinären Vergehen, bei
Verstößen gegen die Satzung
und die von den Organen erlassenen Ordnungen und gefassten
Beschlüsse. Dabei können sie
u.a. folgende Disziplinarmaßnahmen verhängen:
1. Ermahnung;
2. Geldbuße;
3. Zeitweiliger Ausschluss von der Benutzung der
Verbandseinrichtungen und von der Teil
nahme an Veranstaltungen;
4. Kostenpflicht;
5. Verpflichtung zur öffentlichen Richtigstellung.
Die unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder sind gehalten,
getroffene Disziplinarmaßnah
men dann zu vollziehen, wenn der Verband sie nicht selbst
durchführen kann. Ein Schiedsge
richt besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die
Berufung erfolgt durch den
Verbandsausschuss. Zuständigkeit und Verfahren regeln eine
Geschäftsordnung und Rechts
und Verfahrensordnung, die vom Verbandsausschuss erlassen
werden.
§ 16 SPORTGERICHT FÜR CASTING
Der Verbandsausschuss wählt für die Wahlperiode des
Verbandspräsidiums ein Sportgericht
aus drei ständigen Mitgliedern mit jeweils einem Vertreter. Das
Sportgericht ist Berufungs
instanz gegen Entscheidungen des Ausschusses für Castingsport.
Für die Verfahren gelten
neben den gesetzlichen Bestimmungen die Satzung,
Geschäftsordnung und Rechts-und Ver
fahrensordnung des Verbandes. Das Sportgericht wählt seinen
Vorsitzenden aus seinen ei
genen Reihen.
§ 17 JUSTITIAR
Zur Bearbeitung der Rechtsfragen des Verbandes bestellt das
Präsidium einen Justitiar. Er
gehört beratend dem geschäftsführenden Präsidium an.
§ 18 BEITRAG
1. Der Verband erhebt von seinen Mitgliedern den von der
Hauptversammlung beschlosse
nen Beitrag. Wenn ein Landesverband dies beantragt, zieht der
Verband gleichzeitig auch
den Landesverbandsbeitrag ein.
2. Berechnungsgrundlage für den Verbandsbeitrag ist die Zahl
aller bei den Mitgliedern or
ganisierten Angelfischer, auch wenn diese dem Mitglied nur einen
Teil des Jahres angehört
haben.
3. Der Beitrag ist grundsätzlich zu Beginn eines jeden
Geschäftsjahres im Voraus fällig. Er
kann jedoch in vier gleichen Raten und zwar am 15.02. und bis
zum 15. des ersten Monats
im Vierteljahr entrichtet werden. Für Beiträge, die nach diesem
Zeitpunkt eingehen, muss
der verspätet Zahlende l % Zinsen über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank an den Verband entrichten.
§ 19 VERBANDSGESCHÄFTSSTELLE
1. Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der Verband der
Verbandsgeschäftsstelle. Sie
wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet. Das
geschäftsführende Präsidium
erlässt eine Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung und die
Verbandsgeschäftsstelle.
2. Über Veränderungen in der Geschäftsführung ist der
Verbandsausschuss zu unterrichten.
3. Den Geschäftsführern obliegt die Erledigung der laufenden
Arbeiten, insbesondere
a)
Rechnungs-und Kassenführung.
b)
Sorge für die ordnungsgemäße Protokollierung und die
gegebenenfalls notwendige
Beurkundung der Ergebnisse von Hauptversammlungen,
Verbandsausschusssitzun
gen und Sitzungen des Präsidiums.
c)
Einstellung und Entlassung des Personals im Einvernehmen mit dem
Präsidenten.
d)
Unterstützung des Präsidiums bei der Erledigung seiner Aufgaben
sowie die Erledi
gung der laufenden Verwaltungsarbeiten.
4. Rechtzeitig vor der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung
haben die Geschäftsführer
die Prüfung des Jahresabschlusses und der Kasse durch die
gewählten Revisoren zu veranlas
sen. Über das Ergebnis ist der Hauptversammlung schriftlich zu
berichten.
5. Die Geschäftsführer können an allen Sitzungen des Präsidiums,
des Verbandsausschusses,
der Ausschüsse sowie an der Hauptversammlung mit beratender
Stimme teilnehmen, sofern
das jeweilige Gremium nichts anderes beschließt.
§ 20 SATZUNGSÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG
1. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des
Verbandes bedürfen
einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der erschienenen
Vertreter.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall
seines bisherigen Zwecks
fällt das Vermögen des Verbandes an die Bundesrepublik
Deutschland zur Verwendung für
gemeinnützige Zwecke der Jugendpflege.
§ 21 ERMÄCHTIGUNG
Der Präsident des Verbandes ist ermächtigt, etwaige zur
Genehmigung der Satzung und zur
Eintragung des Verbandes erforderliche redaktionelle Änderungen
und Ergänzungen der
Satzung vorzunehmen.
*********************************************
...das ist schon recht
komisch...
Wie wir u.a. von den Carphuntern Niederschlesien erfahren haben,
gibt es von der Kreba Fisch GmbH folgendes zu lesen:

Im Herbst 2010 haben die Jungs von den CH NS extra Fische zur
Untersuchung gefangen, die auch wieder zurück gesetzt wurden.
Jetzt kommt der (unerwartete) "Dank" und es
sollen die großen Karpfen ( der Wert jedes guten Gewässers )
getötet werden um.....massenweise kleine Karpfen (K3)
einzusetzen.
Wo ist hier die Logik? ...man hörte, dass in den Fangkarten der
Angler kaum Fische eingetragen wurden und so nimmt man an, dass
keine kleineren Karpfen mehr vorhanden seien.... Nur was
hat das Alles mit dem Koi-Herpes-Virus zu tun? Stecken sich die
Kleinen nicht an, wenn es dazu kommen würde?
Man kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass hier nur Fische
verkauft werden sollen - die, und das wird auch nicht offen
genannt - zum Großteil in den Mägen der bis zu rund 2 Meter
großen
Welse verschwinden würden...
Näheres hierzu in den kommenden Tagen und Wochen über die Seite
der
Carphunter Niederschlesien
!
Nun wurde diese "Besonderheit" auch noch in der "Fischer und
Angler in Sachsen" wie folgt abgedruckt:
Man könnte glauben, dass man so keine Freunde gewinnt...!!!
(rechte Spalte, Mitte)

**********************************************
Quelle: "Blinker"
13.09.2010
Fusion schreitet voran: Neuer Name für großen Verband
"Deutscher Angelfischer-Verband" soll er heißen, der neue starke
Dachverband aller deutschen Petrijünger. Darauf verständigten sich
Vertreter des Verbandes Deutscher Sportfischer (VDSF) und des
Deutschen Anglerverbandes (DAV) am Rande des Deutschen
Fischereitages in München.
Anlässlich des diesjährigen Deutschen Fischereitages in München
hatten am 1. September der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF)
und der Deutsche Anglerverband (DAV) ihre Mitgliedsverbände
eingeladen, um über den Stand der geplanten Fusion beider
Verbände zu einem starken Bundesverband zu informieren und zu
diskutieren.
In den vergangenen Jahren hatte sich die Zusammenarbeit beider
Verbände unter dem Dach des Deutschen Fischerei-Verbandes, in
dem beide Verbände organisiert sind, immer weiterentwickelt. Der
Präsident des Deutschen Fischereiverbandes, MdB Holger Ortel,
war Gast beim "Arbeitskreis VDSF/DAV" und äußerte seine feste
Überzeugung, dass der wichtige Schritt zu einem einheitlichen
Anglerverband für die Fischerei realisierbar sein werde. Diese
Auffassung teilten alle Beratungsteilnehmer.
Die Verhandlungen werden jedoch künftig nicht mehr die
sechsköpfigen "Verhandlungskommissionen" von VDSF und DAV
führen, die bisher in der gemeinsamen "12er-Kommission" die in
den Verbänden vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen zu
beraten und für beide Seiten akzeptierbare Lösungsvorschläge zu
erarbeiten hatten.
Der Präsident des VDSF, Peter Mohnert, brachte in seinem
Statement den einstimmigen Beschluss des Verbandsausschusses
seines Verbandes zum Ausdruck, innerhalb der beschlossenen
Zeitschiene eine Vereinigung der beiden deutschen Anglerverbände
zu erreichen. Da seitens des VDSF ein einstimmig beschlossener
Satzungsentwurf vorliege und auch der Verschmelzungsvertrag
keine wesentlichen Veränderungen erwarten lasse, womit die
beiden entscheidenden Dokumente im Wesentlichen vorliegen, sagen
Präsidium und Verbandsausschuss des VDSF der "12er-Kommission"
den besten Dank für die hervorragende Arbeit.
Die noch gegebenenfalls fehlenden Abstimmungen unterliegen der
Entscheidungsbefugnis des Geschäftsführenden Präsidiums des VDSF,
sodass eine Weiterführung der sehr guten Arbeit der
Verhandlungskommission des VDSF in "12er-Kommission" in der
bisherigen Form nicht notwendig ist.
Fusion der Verbände für 2011
geplant
Günter Markstein, Präsident des DAV, betonte, dass die auf Basis
eines Hauptversammlungsbeschlusses einberufene
Verhandlungskommission seines Verbandes weiterhin in bewährter
Weise tätig sein und den Entscheidungsgremien des Verbandes
zuarbeiten werde. Nach wie vor stehen im DAV alle wichtigen
Dokumente für einen gemeinsamen Verband wie der Satzungsentwurf
zur Diskussion, um die Interessen der Angler bestmöglich
berücksichtigen zu können.
Bei nur wenigen Stimmenthaltungen bestand in München Einigkeit,
innerhalb des nächsten Kalenderjahres die gleichberechtigte
Verschmelzung der großen deutschen Anglerverbände abschließend
vorzubereiten. Einstimmig plädierte die Gesprächsrunde dafür,
den gemeinsamen Verband "Deutscher Angelfischer-Verband",
abgekürzt DAFV, zu nennen. Dieser Name wäre für die Vertreter
aller Mitgliedsverbände tragbar, da in einigen Landesteilen
nicht vom "Angeln", sondern von "Angelfischerei" die Rede ist
bei der Bezeichnung des gemeinsamen Hobbys.
VDSF und DAV sind weiterhin auf bestem Wege, ihre gemeinsamen
Möglichkeiten zu bündeln und dadurch das Leistungsangebot für
alle Mitglieder zu verbessern, die laufenden Kosten zu
verringern und insbesondere die Interessenvertretung der
deutschen Anglerschaft gegenüber der Politik und den Behörden in
Deutschland und in der Europäischen Union zu verbessern.
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Christian Finkelde mit 35,7 kg Schuppi!

mehr dazu von der Quelle:
http://finkelde-intelligent.blogspot.com/2010/07/christian-finkelde-fangt-357-kg.html
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...DEN
VOGEL ABGESCHOSSEN...
Neues zu den Cormoranen...
LANDESVERBAND SÄCHSISCHER ANGLER
E.V.
PRESSEMITTEILUNG vom 12.10.2009
Kormoran – Vogel des Jahres 2010
Als anerkannter
Naturschutzverein hat der Landesverband Sächsischer Angler e.V. mit
Verwunderung zur Kenntnis
genommen, dass der Kormoran durch den Naturschutzbund
Deutschland e.V. (NABU) und
dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) zum Vogel
des Jahres 2010 erklärt
wurde.
Die Auswahl zum Vogel des
Jahres erfolgt seit 1971 nach den Gefährdungskriterien der Art oder
ihres Lebensraumes durch den
Menschen.
Da der Kormoran auf der
Grundlage zahlreicher Untersuchungen nachweislich in Deutschland
nicht mehr als gefährdet
gilt, scheidet dieses Auswahlkriterium wissenschaftlich fundiert aus.
Alle Kritiker können diesen
Trend entsprechenden Monitoringprogrammen entnehmen.
Die starke Ausbreitung des
Kormorans hat dabei regional zu einem dramatischen Rückgang der
Fischbestände geführt. Fische
und Rundmäuler zählen heutzutage zu der am stärksten
gefährdeten Wirbeltiergruppe
in Sachsen. Grund für diesen Rückgang ist jedoch nicht
ausschließlich nur der
Kormoran, auch der ökologische Zustand unserer Gewässer sowie
zahlreiche noch vorhandene
Querverbauungen als Wanderbarrieren stellen weitere wichtige
Problemfelder dar.
Die Behauptung in der
Erklärung des NABU & LBV, dass Kormorane vor allem wirtschaftlich
unbedeutende „Weißfische“ wie
bspw. Rotaugen oder Brassen gegenüber „Edelfischen“ wie
Äschen als Nahrung
bevorzugen, ist aus unserer Sicht fachlich falsch und längst
wissenschaftlich
fundiert widerlegt.
Vielleicht liegt diese
Mangelinformation an dem fehlenden Interesse an der Teilnahme
entsprechender Fachkolloquien
und der Ignoranz gegenüber entsprechenden Studien zum
Fischartenschutz.
Die Anglerverbände mit ihren
Mitgliedern haben sich in den letzten 50 Jahren intensiv für die
Wiederansiedlung vieler
gefährdeter Fischarten wie bspw. für Aal, Äsche, Lachs, Bachforelle
und Barbe eingesetzt.
Kormorane verursachen erhebliche Schäden an unserer Fischfauna,
betroffen sind insbesondere
geschützte und bestandsbedrohte Arten.
Nicht umsonst hat der
Freistaat Sachsen eine Regelung erlassen, welche dem Schutz der
einheimischen Fischfauna vor
dem Kormoraneinfluss dient.
Aus der einseitigen
Darstellung des NABU und LBV sei ein weiterer Satz zitiert: „…Kormorane
vernichten keine natürlichen
Fischbestände und gefährden langfristig auch keine Fischarten…“.
Diese Sichtweise ist
ebenfalls nicht zeitgemäß und entbehrt jeglicher wissenschaftlicher
Grundlage.
Zahlreiche Untersuchungen
belegen, dass die kurze Präsenz des Kormorans in einem Winter
ausreicht, die Äschenbestände
in bestimmten Fließgewässerabschnitten nahezu auszulöschen.
Kormorane sind obligate
Fischfresser, welche bei einer täglichen Nahrungsaufnahme von ca. 500
g Fisch und bei einem niedrig
angesetzten europäischen Bestand von 1 Millionen Individuen
täglich 500 t Fisch fressen.
Jährlich sind das 182.500 t – um Vergleichszahlen zu bringen,
reichlich das Vierfache
dessen, was die berufliche Binnenfischerei und Fischzucht in Deutschland
unter erheblichem Aufwand
jährlich an Speisefischen erzeugt.
Es ist sehr bedauerlich, wenn
Naturschutz sprichwörtlich „an der Wasseroberfläche“ aufhört und
Vogelschützer andere
schützenswerte Artengruppen aus den Augen verlieren.
Wir leben nicht mehr in einer
Natur-, sondern in einer Kulturlandschaft. Ein dringend
erforderliches Management
(wie in anderen Ländern bereits üblich) ist für den Kormoran
heutzutage aufgrund seiner
enormen Bestandsentwicklung und den daraus folgenden
ökologischen Schäden nicht
mehr wegzudiskutieren.
Wünschenswert wäre eine
Versachlichung der Thematik und die Mitarbeit der Vogelfreunde an
einem ökologisch
verträglichen Kormoran-Management in Sachsen, Deutschland bzw. Europa.
Zielstellung muss eine
Kompromisslösung zwischen Vogel-, Fischarten- und Ökosystemschutz
sowie die konstruktive sowie
gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Interessenskreise sein.
Da natürliche Feinde
weitgehend fehlen, obliegt es dem Menschen, regulierend und ökologisch
verträglich einzuwirken,
damit einige Arten der am stärksten gefährdeten Wirbeltiergruppe
Sachsens nicht gänzlich
aussterben und ein guter ökologischer Zustand der Gewässer im Sinne
der EU-Wasserrahmenrichtlinie
erreicht werden kann.
Zu diesem Sachverhalt
schweigen die Vogelschützer leider…
Rückfragen bitte an die
Geschäftsstelle!
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Präsident des DAV verstorben...
(Quelle:
http://www.anglerverband.com/DAV/de
Ein großer Verlust für die gesamte
Anglerschaft
Bernd Mikulin 1942-2009
Nach
schwerer Krankheit, der er lange Zeit mit großem Optimismus die Stirn
bot, ist Bernd Mikulin, Präsident des Deutschen Anglerverbandes und
Mitglied des Präsidiums des Deutschen Fischerei-Verbandes, am 13. Mai
2009 in Dresden verstorben. Mit ihm hat die deutsche und europäische
Angelfischerei eine hoch geschätzte Persönlichkeit verloren, die sich im
nationalen und internationalen Rahmen große Verdienste erworben hat.
Bernd Mikulin wurde am 23. Januar 1942 in Radebeul (Sachsen) geboren.
Den Schulbesuch in Oberlößnitz und Radebeul beendete er im Jahr 1960 mit
der Ablegung des Abiturs. Anschließend leistete er bis 1962 bei einer
medizinischen Einheit seinen Armeedienst ab, wo er sich zum
Krankenpfleger ausbilden konnte. Später studierte er Pädagogik und
Rechtswissenschaften und war dann beruflich in leitenden Funktionen in
Industrieunternehmen und in der Bauwirtschaft der Stadt Dresden tätig.
1990 wurde er selbständiger Angelgeräte-Fachhändler.
Die Liebe zum Angeln und die Leidenschaft für das Ehrenamt wurden ihm
bereits in die Wiege gelegt. Sein Vater wirkte viele Jahre in leitenden
ehrenamtlichen Funktionen des Anglerverbandes, und der Sohn Bernd tat es
ihm gleich. Bereits 1952 wurde er Mitglied in einem Anglerverein, und
1980 wurde er Vorsitzender des seinerzeitigen Bezirksfachausschusses
Angeln in Dresden.
Seine genaue Kenntnis der Stimmungen, Bedürfnisse und Interessen der
Angler im damaligen Bezirk Dresden, sein Durchsetzungsvermögen und seine
umfassenden fachlichen Kenntnisse waren ausschlaggebend dafür, dass der
Diplom-Jurist nach dem Zusammenbruch der DDR am 21. April 1990 von den
Delegierten als neuer Präsident des 1954 in der DDR gegründeten
Deutschen Anglerverbandes gewählt wurde.
Seither führte er den Verband und hat ihm national und international
großes Ansehen erworben. Gemäß seinem Leitspruch, dass das eigene
Vorbild immer das beste Argument ist, war und bleibt er allen
Funktionären des Verbandes durch sein Engagement, seine klare
Orientierung und Sprache sowie durch seinen unermüdlichen persönlichen
Einsatz für die Anglerinteressen ein stetes Vorbild. Gern sprach er
davon, dass man DAV auch als Abkürzung für „Den Anglerinteressen
verpflichtet“ bezeichnen könne. Dafür kämpfte er mit großer
Hartnäckigkeit.
In der Zeit seiner Präsidentschaft hat sich der Deutsche Anglerverband
bei Wahrung seiner Traditionen in den neuen Bundesländern auf
demokratischer Grundlage gefestigt und in den alten Bundesländern neu
formiert. Auf dem Deutschen Fischereitag in Cottbus im September 2001
wurde der Verband nach langem Bemühen Mitglied des Deutschen
Fischereiverbandes.
Bernd Mikulin hat in vielen Jahren wichtige eigenständige Beiträge zur
gesamtdeutschen Angelkultur geleistet. Dank seines Einsatzes konnte der
gemeinsame Gewässerfonds bewahrt werden. Mit dem Ehrenkodex des DAV
wurde allen Anglern eine Richtschnur für die Achtung der Kreatur und das
nachhaltige Bewahren der Natur an die Hand gegeben. Besonders lag es ihm
am Herzen, Kinder früh an das Angeln heranzuführen, sie mit den
Schönheiten der Heimat und der Einzigartigkeit der Tier- und
Pflanzenwelt im und am Wasser vertraut zu machen. Nicht zuletzt deshalb
verlieh ihm Bundespräsident Johannes Rau im Jahr 2003 in Würdigung
seiner Leistungen für die Förderung des sozial- und naturverträglichen
Angelns sowie seiner Bestrebungen für die Einheit der Berufs- und
Freizeitfischerei das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschlands.
Eng mit seinem Namen ist auch der Wiederanschluss der im DAV
organisierten Castingsportler an die Weltspitze und ihre Förderung
verbunden, nachdem sie in den letzten Jahren der DDR keine offizielle
staatliche Unterstützung mehr erhielten. Weitere richtungsweisende
Initiativen waren die Wahl des Karpfens als Jahrhundertfisch der
Deutschen sowie die Proklamierung von Flusslandschaften des Jahres
gemeinsam mit den NaturFreunden Deutschlands. An der Gründung des
Aktionsbündnisses Forum Natur war er maßgeblich beteiligt. Einen
Höhepunkt seiner Präsidentschaft bildeten zweifellos die Aktivitäten zum
50. Bestehen des DAV im Jahre 2004.
Bis buchstäblich in die letzten Stunden seines Lebens hat er sich trotz
schwerster gesundheitlicher Probleme seinem Präsidentenamt und weiteren
Funktionen, unter anderem als stellvertretender Präsident des
Sächsischen Landesfischereiverbandes, verpflichtet gefühlt. Die
Angelgeräteindustrie suchte und schätzte seinen Rat nicht nur als
Präsident des DAV, sondern auch als Angelgerätehändler bis zum Eintritt
in das Rentenalter.
Hohe Anerkennung erwarb sich der Verstorbene auch bei seinen
unermüdlichen Aktivitäten für die Interessen der internationalen
Anglerschaft. Von 1993 bis 1997 war er Vizepräsident der Confédération
Internationale de la Pêche Sportive (C.I.P.S.). An der Gründung des
European Anglers Forum (EAF) war er maßgeblich beteiligt.
Die 19-jährige Präsidentschaft Bernd Mikulins für den Deutschen
Anglerverband ist eine Leistung, die in der Geschichte des organisierten
Angelns in Deutschland herausragend ist. Der DAV, die gesamte
organisierte deutsche und internationale Anglerschaft haben mit seinem
Tod einen großen Verlust erlitten.
Die international stark beachtete Ausrichtung der 10. Weltmeisterschaft
im Süßwasserfischen für Angler mit Behinderung im Auftrag der
Weltanglerorganisation C.I.P.S. im August 2008 in Potsdam stellte einen
Höhepunkt in der Verbandsarbeit unter seiner Leitung dar. Speziell die
Integration und Förderung von Anglern mit Handicap hat dem DAV und ihrem
Präsidenten sowohl in der deutschen Politik als auch weltweit hohe
Anerkennung gebracht.
Es war ihm noch eine große Genugtuung, dass der 30. Kongress des
Weltanglerverbandes C.I.P.S. vom 16. bis 19. April dieses Jahres in
seiner Heimatstadt Dresden tagte und dort mehr als 100 Teilnehmer aus
über 30 Ländern auch seine Arbeit würdigten.
Unser tiefes Mitgefühl und unser großer Dank gilt seiner Familie, seiner
Frau, seinen Kindern und Enkeln, die ihm Rückhalt und Kraft bei seiner
ehrenamtlichen Arbeit gaben. Insbesondere seine Frau unterstützte und
ermutigte ihn trotz erheblicher persönlicher Einschränkungen stets mit
viel Verständnis.
Bernd Mikulin hat sich bedeutende Verdienste für die Angelfischerei in
Deutschland und weit darüber hinaus erworben, die unvergessen bleiben
werden.
Deutscher Anglerverband e.V.
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Boilies rollen...Baitservice - ein Bericht von Stefan Teuscher
( für den Inhalt
ist der Autor selbst verantwortlich)
.JPG)
Füttern
Viele von uns gehen vor dem
eigentlichen Ansitz füttern. Können Sie sich mehr Erfolg beim Ansitz
ausrechnen als Hunter ie nicht vorfüttern gehen. Einigen ist der
Anfahrtsweg zu weit entfernt (Kosten + Zeitfrage), andere wiederum
behaupten, das sei rausgeschmissenes Geld, Sie haben schließlich auch so
schon einige Fische auf die Matte legen können. Beleuchten wir das Thema
Füttern etwas genauer und betrachten es aus verschiedenen Blickwinkeln.
.JPG)
Warum gehe ich füttern?
Ganz einfach, ich gehe
füttern um meine Chancen auf Fischfang zu steigern.
Und jetzt noch mal etwas
genauer. Ich füttere eine Stelle an, an der ich vermute oder besser noch
weiß, dass die Fische diese öfters passieren, oder es sich dabei sogar
um eine natürliche Futterstelle der Fische handelt. Nun bringe ich dort
gezielt Futter ein in Form von Boilies, denn ich beabsichtige
schließlich Karpfen zu fangen. Genauso gut könnte ich auch massenhaft
gequollenen Mais + Pellets ins Wasser werfen (sehr preisgünstig). Damit
verringere ich allerdings drastisch mein Ziel Karpfen zu fangen. Denn
die wesentlich kleineren Köder können, oder besser gesagt werden,
problemlos von allen anderen Weißfischarten auch aufgenommen. Ich glaube
kaum, dass diese einfach an einem riesigen Teppich auffallendem Futter
vorbeischwimmen oder diesen gar ignorieren werden. Zumal die Größe der
Köder sehr maulgerecht ist. Die Wahrheit kommt dann beim eigentlichen
Angeln schnell ans Licht. Wenn die ganze Zeit die Rutenspitze wackelt
und man die ganze Nacht durch Pieper des Bissanzeigers geweckt wird, die
sich dann als Bleien oder Plötzen entlarven. Man bedenke:
Weisfischschwärme/- ansammlungen können riesig sein und beherbergen
somit locker mehrere 100 Fische. Bei diesem Wuhling traut sich so
schnell kein Karpfenschwarm mehr in die Nähe. Fazit: Das eigentliche
Ziel hätte man dann verfehlt. Also füttere ich ausschließlich Boilies,
denn sie bleiben länger am Grund liegen da sie aufgrund Ihrer Größe
nicht problemlos von den Weisfischen aufgenommen werden können. Trotzdem
werden kleine Weißfische an den langsam aufweichenden Boilies nagen und
somit auf das Futter aufmerksam machen. Das geschieht einmal durch ihre
Anwesenheit, da sie sich am Boden bewegen und fressen und somit
allgemein auf Futter am Grund hinweisen. Zum Anderen verteilen sie durch
ihr Nagen und Hinundherschwimmen kleinste Teilchen der Boilies, die
somit als Lockstoffe durchs Wasser schweben und somit ebenfalls vom
Karpfen wahrgenommen werden und wiederum auf den Futterplatz aufmerksam
machen. Sind die Fische nun am Platz sollen sie sich ordentlich den
Wanst voll fressen können. Was bedeutet, dass auch genügend Boilies im
Wasser liegen müssen damit alle Fische was abbekommen. Ist einmal ein
Schwarm am Platz und frisst, kommt es schnell zum Futterneid wenn der
nächste Schwarm diese Stelle passiert. Dadurch, dass ich hauptsächlich
an großen Gewässern (100ha+) angle, kann ich meistens mit einer gewissen
Masse an Fisch rechnen. Füttere ich dann noch zu einer Zei, wo die
Fische gut fressen – im Frühjahr vor und nach der Laichzeit bzw. im
Herbst wenn’s Zeit wird fürs Winterfett - so kann ich ganz bequem 20 –
25 Kg Boilies pro Fütterung im Wasser versenken. Die Futterstelle wird
auf die Masse bezogen dann auch dementsprechend groß angelegt – das
bedeutet von min. 20 x 50m bis hin zu 80 x 150m. Aufgrund des
Verhältnisses von Futtermenge zu Futterstelle wird gleichzeitig
gewährleistet, dass ständig, oder aber zumindest über einen längeren
Zeitraum, sich Fische auf dem Platz aufhalten. Des Weiteren erleichtert
es beim Fischen selbst ungemein das Ablegen oder Auswerfen der Ruten, da
man keinen Fixpunkt hat wo unbedingt die Montage liegen muss. Das spart
dann auch wiederum viel Zeit beim Ansitz und macht sich positiv
bemerkbar wenn es gut läuft. Jetzt kommt der Faktor Zeit mit ins Spiel.
Gehe ich also regelmäßig füttern, erreiche ich damit das die Fische
immer, wenn sie diesen Platz frequentieren, Nahrung in Form von Boilies
finden. Das kann so weit führen das sich die Fische zur richtigen Zeit
+ Wetterbedingung den ganzen oder gar mehrere Tage an der Futterstelle
aufhalten und fressen. Sitz man dann am Teich wird man wahre
Sternstunden erleben und kann somit die Lorbeeren für seine eingebrachte
Arbeit und Zeit ernten.
Es gibt keine Garantie
Jetzt noch mal kurz zu den
Wetterbedingungen. Sind diese je nach wissen und Gewässerkenntnis nicht
günstig für die Uferseite wo die Futterstelle ist, so wird man trotz
regelmäßigen Fütterns nicht zu viel Fische oder eventuell auch gar
keine an den Haken bekommen. Gerade in größeren Seen mit genügend
natürlicher Nahrung finden die Fische überall etwas zu fressen und sind
somit nicht auf die von uns eingebrachten Murmeln angewiesen. Trotzdem,
halten sich einige Fische auf der Uferseite auf, dann schauen Sie auch
vorbei. Ganz wichtig natürlich ist auch die Jahreszeit. Im Hochsommer,
genauso wie bei eisiger Kälte, brauche ich nicht mit zu viel Futter an
den Start gehen. Da die Karpfen zu diesen Zeiten meist eher träge sind
und der Stoffwechsel herunter gefahren wird heißt es hier: weniger ist
mehr. Liegt also 1-3kg gut verteilt am Platz wird es eine Weile reichen,
da die Fische nur ab und zu kleine Portionen aufnehmen. Die Karpfen
registrieren die wenigen Murmeln jedes mal wenn sie daran
vorbeischwimmen. Kommt dann das Signal zur Nahrungsaufnahme werden sie
von dieser Stelle auch ein paar Boilies aufnehmen. Und mit ein wenig
Glück ist der Hakenköder mit dabei. Vorausgesetzt man ist zu dieser Zeit
mit den Ruten am Wasser.
Wie füttere ich?
In den Zeiten wo die Karpfen
aktiv Nahrung aufnehmen füttere ich pro Woche 2 x 20-25kg Boilies. Man
kann aber selbstverständlich auch 7 mal die Woche (also jeden Tag) 5kg
einbringen. Damit wird gewährleistet das wirklich jeden Tag Boilies am
Platz liegen. Nun ist es aber auch eine Frage der Zeit und Entfernung
zum Gewässer. Benzinkosten sind auf die Dauer schließlich nicht zu
unterschätzen. Meistens bin ich dann noch gezwungen mein Schlauchboot
mit einzusetzen um die Stellen zu erreichen. So sind schnell 3-5h
verstrichen. Hinfahrt-Schlauchboot klar machen- Spot anfahren und
füttern - und das ganze wieder rückwärts. Bei 60km Fahrt + 3-5h
Zeitaufwand pro Fütterung ist die Frage des „wie oft“ schnell geklärt.
Deshalb habe ich mich persönlich auf 2 mal die Woche beschränkt. Ich
denke das sich hier jeder je nach Gegebenheiten selbst definieren
wird.
Warum so viel und dann
auch noch regelmäßig.
Genug Masse muß da sein damit
so viel wie möglich Karpfen etwas von meinen Knödeln abbekommen können.
Dahinter steht das Motto Nahrungsaufnahme ohne Furcht vor Fallen äähh
Haken meint ich natürlich. Finden dann die Fische immer was, wenn sie
diesen Platz anschwimmen, so kommt es einer natürlichen Futterquelle
sehr nah. Und diese wird dann immer von den Fischen heimgesucht wenn sie
auf Nahrungssuche sind und sich in der Nähe dieses Platzes befinden.
Denn schließlich ist es sehr einfach aufzunehmendes Futter. Wenig
Energieaufwand beim Aufnehmen, genügend da und wird genügend gefressen
macht es auch schön dick – also lohnt es sich auch weiter zu fressen.
Man bedenke, es schwimmen in einem großen See sehr viele Schwärme von
Karpfen.
Die Anzahl der Fische eines
Schwarmes kann sehr unterschiedlich sein. Von 2 bis über 30. So, und
jetzt eine kurze und simple Rechnung: in 3Tagen passieren ca.100 Karpfen
aller Größen meine Stelle die mit 25kg befüttert wurde, so bekommt im
Schnitt jeder 400Gramm. Jetzt rechne ich noch mit ein, dass zu diesen
400gr nochmals 400gr natürlicher Nahrung hinzukommen. Das macht dann
800gr auf 3Tage. Bei dem Verdauungssystem was der Karpfen besitzt denke
ich ist das kein Problem. Und so kommen sie wieder und wieder..... Beim
eigentlichen Ansitz sollte man auch nicht zu sparsam sein. Ich bringe
dann beim Fischen immer regelmäßig um die 2-5kg ein, je nachdem wie es
läuft. Sind die Fische am Platz kann man regelmäßig mit Bissen rechnen.
Nach einer sehr langen und regelmäßigen Futteraktion (über400kg auf
5Wochen) konnte ich feststellen, dass die Fische dann sogar
hauptsächlich tagsüber Nahrung aufnahmen, hingegen Anfangs die Bisse
meist nachts kamen. Macht man eine längere Session von 3-4Tagen kann man
auch ruhig mal 10kg zu Beginn auf der Stelle verteilen und die erste
Nacht erst mal schön durchschlafen. Meistens kamen dann die Bisse im
Verlauf des 2ten Tages. Dafür dann aber Schlag auf Schlag. Ein Vorteil
in der Futtermenge am Grund liegt auch darin, dass die Fische nicht mehr
großartig jeden einzelnen Köder testen. Sind einmal genug Fische am
Platz und fressen, herrscht eh Futterneid, und da muß jeder zusehen das
er so viel wie es geht abbekommt. Ein Testen von jedem einzelnen Köder
der aufgenommen wird, fällt in dem Wuhling aus. Man kann und wird
natürlich auch ohne vorheriges Füttern Fische an den Haken bekommen. Ich
selbst habe lange Zeit nur mit einer knappen Handvoll geangelt ohne
vorheriges füttern. Auch so konnte ich einige Karpfen überlisten.
Allerdings braucht man da viel Zeit (im Schnitt 1Fisch auf 1-2Tage a24h
angeln), und Massenfänge kann man ausschließen. Aber wie heißt es immer
so schön im Volksmund „Probieren geht über studieren“ und „Wer
fängt hat Recht“. Diese Verhaltensweisen treffen sicherlich nicht
auf alle Gewässer zu. Mit dieser Taktik wurden in der Vergangenheit
z.B.am Cassien schon einige sehr gute Serien hingelegt, wiederum ist mir
zu Ohren gekommen das man in der heutigen Zeit an diesem Ort damit keine
besonderen Ergebnisse mehr erzielen kann. Was sicherlich auf Jahrzehnte
langen starken Befischungsdruck zurückzuführen ist. Oder man siehe
einfach Meck Pom, Dieter Martens und Sascha Pingel die DVD „Fischen an
großen Naturseen“, wer genau hingesehen hat wird bemerkt haben dass auch
dort sehr reichlich gefüttert wird, und dass auch meist zu Beginn einer
Session. Und die Ergebnisse sprechen schließlich für sich. Und hier
noch eine alte Bauernweißheit „Wer nicht wagt der nicht gewinnt“.
.JPG)
Stichwort größere Mengen
Boilies
Dazu ergeben sich sicherlich
gleich mehrere Fragen. Möchte man eine „Aktion“ mit dem eben
beschriebenen Futtervolumen starten stellen sich ein paar Probleme ein.
Beim Kauf einer solchen Masse Boilies (sagen wir200kg) über den Handel
wird mein Portomonaie schwer belastet. Bekomm ich das kg für 5€ wäre ich
dann bei 1000€. Ob das dann die Fische Wert sind muß jeder für sich
entscheiden. Mir ist das zu teuer. Da gibt’s a) die Möglichkeit der
Anfrage beim Händler nach einem Massenrabatt oder B) man dreht sich
seine Murmeln selber und entscheidet somit maßgeblich über den
Kostenfaktor. So kann man einen Preis von 1€ bis 2€ pro kg realisieren,
das wären dann bei den besagten 200kg maximal 400€. Wenn man dann noch
zu Zweit ist, liegen die Unkosten für Futter bei max. 200€ pro Person.
Dafür bekommt man auf dem Markt gerade mal 35kg „hochwertigste“
Boilies oder Mixe. Was auch immer hochwertig bedeutet und welchen
Einfluss es auf das Fangen von Karpfen hat sei dahin gestellt –
Meinungen dazu gibt es mehr als genug- und wer fängt hat halt Recht -
auf jeden Fall für den Moment. Welche Mehle (von Mais über Spekulatius
hin zu Fischmehl) man zusammenrührt, ist jedem selbst überlassen, ebenso
wie der Einsatz von Flavours. Bei der Zusammenstellung seiner eigenen
Mixe sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Ich persönlich allerdings
halte es da so einfach wie es geht, und man fängt auch Fische. Wenn die
Mehle einen gewissen Eigengeruch (es muß nicht extrem stark riechen)
besitzen würde ich auf Flavours verzichten, da Sie den Preis des Boilies
maßgeblich mit in die Höhe treiben. Ebenso Konservierer und Farbstoffe.
Das Konservieren kann man kompensieren in dem man die frischen Boilies
einfriert, ausgehend davon, dass die Boilies sowieso innerhalb eines
bestimmten Zeitraumes verbraucht werden und somit nicht ewig lagern.
Jetzt besteht noch das Problem der Herstellung einer solchen Masse. Wer
bestrebt ist mit so wenig wie möglich Zeitaufwand so viel wie geht zu
produzieren, der kommt um einige Anschaffungen nicht herum.
große gewerbliche
Kaffeemühle:
Wer wie ich für seinen
Mix Carppellets/ Frolic/ Forellie/ Hanf/ Mais oder sonstige Pellets oder
Partikels verwenden will kommt an so einem guten Stück nicht vorbei. Von
Kaffeemühlen für den Hausgebrauch rate ich ab, denn man schafft damit
gerade mal 500gr pro Durchgang. Und will man damit wirklich 25kg+ mahlen
ist 1h nichts und der Motor der Maschine macht den Dauerbetrieb auch
nicht lange mit. Die gewerblichen Modelle hingegen malen in der Stunde
um die 60kg. Gebraucht bei Ebay um die 100 – 150€. Sollten die Pellets
ezetera für die Mühle anfangs zu groß sein, so dass Sie diese nicht
mahlen kann, so muß man alles erst mal durch einen Häcksler (der sonst
der Zerkleinerung von Ästen dient) jagen.
Teigknetmaschine für
Bäckereibedarf: Um große Mengen an Teig schnell herzustellen ist
eine Teigknetmaschine das non plus ultra. Es gibt da verschiedene
Modelle wie Spiralkneter oder Hubkneter. Der Unterschied liegt nur im
Aufbau und Funktionsprinzip der Maschinen. Man beachte, dass diese
Maschinen ausschließlich mit Starkstrom gespeist werden. Mit so einem
guten Stück schafft man in 3min. 15kg Teig fertig zu kneten. Für eine
alte Gebrauchte zahlt man bei Ebay ca. 300 – 1000€.
.JPG) .JPG) 
große Teiggun + Kompressor
oder eine Wurstfüllmaschine:
Eine große
Teigspritze (die Power Press – siehe Progressive Baiting) macht aus
3,5kg Teig in 1 min. Würste. Von kleineren Modellen rate ich ab, da man
sonst nur am Auf- und Zuschrauben ist, weil man mit dem Befüllen nicht
hinterherkommt. Kompressor im Baumarkt für ca.100€ und die Gun um die
250€. Eine elektrische Wurstfüllmaschine mit einem Fassungsvermögen von
20 oder 30l (ebenfalls nur für Starkstrom) ist natürlich nicht zu toppen.
Mit einer Stundenleistung von 60 -90kg fertige Teigwürste kommt man halt
so richtig gut vorwärts und muß sich körperlich auch nicht weiter
verausgaben.
.JPG)
Rollmaschine:
Ein fertiger Rolltisch kostet
schon etwas mehr und ist auch nicht so einfach zu bekommen. Es gibt da 2
Adressen im WWW an die man sich wenden kann. Die Preise variieren, je
nach dem was man haben möchte, zwischen 500 und 1500€. Mit dieser
Anschaffung erspart man sich teils auch die Gun, da man bei einigen
Modellen auch gleich die Würste mit machen kann. Es gibt da auch
jemanden der sein elektr. Abrollgerät gegen eine Gebühr verleiht (kann
ich nur empfehlen). Allerdings besteht auch die Möglichkeit 2 große
Tables miteinander zu verbinden, so schafft man auch so um die 30kg die
Stunde (ist auf jeden Fall am preisgünstigsten). Wer mit einer
Rollmaschine arbeiten will sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der
Teig immer schön weich ist, damit es zügig voran geht.
Kochstation:
.JPG)
Solche Mengen wollen
natürlich auch gekocht werden. Ein 4 Fuss Hockerkocher (7,5Kw Leistung/
neu ca35 €) in Verbindung mit einer alten Kinderbadewanne (verzinkt),
ist dafür nahezu perfekt geeignet. So schafft man mit einem Schwung 20kg
Boilies zu kochen. Von Fritteusen egal welcher Größe möchte ich
abraten, da man bei größeren Mengen kein Ende sieht und das Abkochen die
meiste Zeit in Anspruch nehmen würde. Wer auf eine schonende Zubereitung
der Boilies Wert legt, kann die Boilies auch in den Zinkwannen dünsten.
So schafft man bei einem Durchgang zwar nur ca.6kg pro Wanne, aber
dafür trocknen die Boilies sehr rasch ab und die Außenhülle ist nicht
ausgewaschen und kann später somit beim Angeln bestens Ihre Lockstoffe
an das Wasser abgeben.
.JPG)
Mischen/ mixen großer
Mengen:
Hat man einen einfachen Mix
ohne tausende verschiedenster Zutaten in geringen Prozentanteilen, so
ist das Mischen leicht und schnell erledigt. Man breite eine starke
große Folie (4x4m) auf dem Boden aus. Im Anschluss schüttet man alle
trockenen Zutaten übereinander und schaufelt dann alles schön von unten
nach oben durch. Auf diese Weise wird der ganze Haufen 2-3 Mal versetzt
und alles ist ordentlich und gleichmäßig durchgemischt. So schafft man
200kg in 10min. Mit Bohrmaschine und Quirl wird bei großen Mengen nix,
da braucht man ewig (war mein erster Versuch). Wer viele verschiedene
Zutaten (mit teils geringen Prozentanteilen) in seinem Mix hat, nehme
einfach einen Betonmischer. Alles Abwiegen, rein, Folie vorne drauf, mit
Spanngummi befestigen das nichts rausfliegt und unnötig stiebt, und dann
je nach dem 5 bis 10 min. mischen lassen. Pro Durchgang schafft man auch
so 40kg. Zum Aufschlagen großer Mengen Eier habe ich leider kein
Patentrezept. Das muß man alles noch per Hand machen. Aber einmal in
Übung sind 1000Eier die Stunde kein Problem.
.JPG)
Auf diese Weise entsteht so
die eigene kleine Boiliestraße, mit der man am Tag bis zu 500kg
produzieren kann. Noch eins, ganz wichtig, für so viele Geräte braucht
man auch genügend Platz. Also große Garage oder alter Schuppen mit
dementsprechender Strom und Lichtversorgung und schon kann es los gehen.
Nun werden sich einige sicherlich denken das kostet ja auch ganz schön,
wenn ich mir das alles anschaffen möchte. Das stimmt allerdings,
deswegen muß man sich genau überlegen ob man immer wieder größere Mengen
an Boilies benötigt oder nur mal eine Aktion starten möchte um zu testen
was es bringt. Die Ganzjahresflussangler haben garantiert auch einen
sehr hohen Boilieverbrauch. Würde man da Jahr für Jahr 2000€ (400-500kg)
in Boilies investieren, so hätte sich im Gegensatz die eigene kleine
Boilieproduktion schon im zweiten oder dritten Jahr rentiert. Man muß
ja auch nicht gleich voll durchstarten, es geht auch Stück für Stück je
nach dem was für einen am wichtigsten ist.
www.zuendspule.de
www.boilie-benz.de
Woher nehme ich die
Weisheit?
Ja also wie komm ich nun zu
solch einer These. Ich habe über die letzten fünf Jahre hinweg viel
probiert und immer wieder einiges in Sachen Futter und Füttern geändert
um somit mein Ergebnis in Sachen Fangstatistik zu verbessern. Von 1-3kg
Boilies mit Partikel und Pellets über nur Pellets bis hin zu ganz
wenig. Alles brachte irgendwie seine Fische, aber unterm Strich konnte
ich mit nichts davon meine Fangquote steigern. Nachdem ich nun schon
einige Berichte mit richtigen Fangserien gelesen hatte und auch diverse
Videos in mir aufnahm, blieb mir zum Schluss nur noch der Test mit viel
Futter zu versuchen um ans Ziel zu kommen. Somit startete ich mit meinem
Angelfreund Tommy die Aktion „Masse“ im Herbst 2006. Dabei befütterten
wir eine ausgesuchte Stelle über 5 Wochen mit reichlich Boilies um dann
im Oktober eine 2 wöchige Session zu starten. Pro Woche wurden dabei
mindestens 2x25kg Selfmade Boilies auf eine große Fläche im Wasser
eingebracht. Einmal mussten wir zwangsweise sogar 100kg mit einem mal
abschütten, da unsere Tiefkühlschränke die produzierte Masse(650kg) an
Boilies nicht aufnehmen konnten und Sie somit erste Anzeichen von
verschimmeln zeigten. Und bevor die 100kg auf dem Kompost landen haben
wir Sie lieber verfüttert. Einige Tage danach testete Tommy für eine
Nacht diese Stelle um zu schauen ob die Karpfen nach so viel Futter
überhaupt an den Haken zu bekommen sind. Das Ergebnis hat uns beide
umgehauen. Jede Stunde ein Biss, so dass er gegen 24 Uhr die Ruten im
Trocknen ließ da er am nächsten Tag noch arbeiten musste. So folgten in
diesen 5 Wochen des Fütterns einige Testfischen an dieser Stelle.
Teilweise bekam man sehr viele Bisse, aber bei bestimmten
Windbedingungen auch nichts. Die Größen oder Gewichte sind
selbstverständlich abhängig vom Gewässer, so fingen wir eine große
Anzahl kleine und mittlere Karpfen da dieser See sehr regelmäßig mit
viel kleinen Karpfen besetzt wird (sonst beschweren sich die „normalen
Angler“ das Sie nichts fangen), aber es waren auch einige gute Fische
dabei für die mancher der an diesem See fischt sehr lange sitzen muß.
Die 2 wöchige Session lief dann im gleichen Muster wie die vorherigen
Testfischen ab, das Wetter machte uns zwar einen Strich durch die
Rechnung so das nur am ersten Tag optimale Bedingungen herrschten.
Trotzdem konnten wir noch genug Fische fangen. Den ersten Tag verpasste
ich natürlich, da ich gerade aus dem Urlaub mit meiner Freundin kam und
noch im Flieger saß. Mein Angelkumpel konnte mit 2Ruten 16 Runs
verzeichnen wobei er mit 3 x 30mm Boilies am Haar fischte um von den
kleineren Genossen nicht ganz so überrannt zu werden. Die Karpfen waren
zwischen 40 und 92cm lang, also von allem was. Aber wie heißt es so
schön „Viele Wege führen nach Rom"
.
Als dann wünsche ich allen am
Wasser noch viele erfolgreiche Sessions und geruhsame entspannte
Augenblicke in Mutter Natur..... Stefan
-
siehe Ausgabe 4 CHM (Carphuntersmagazine)
Januar
-
http://www.carphuntersmagazine.de/
Bei Fragen zwecks Ausleihen der Geräte Kontakt über:
steusche@web.de
**********************************************
Achtung - eine wirkliche Sauerei!!!
Kaum zu glauben aber wahr ....
Da gibt es doch wirklich "Karpfenangler" - die
absolut keine sind - die ihre gefangenen Fische massiv markieren! Das
heißt, es werden Rücken- Schwanz- und Brustflossen markiert /
verschnitten, um diese Fische später wieder zu erkennen! Sind sie zu
blöd "ihre" Fische an Hand eines Bildes zu erkennen? Dieses Thema geht
ja schon einige Jahre durch das Netz, aber nun sitzen diese Idioten auch
bei uns! Und zwar an den Tongruben in Guttau, speziell an der
alten Grube! Einen recht speziellen Verdacht haben wir inzwischen - und
wenn sich dieser erhärtet, das verspreche ich - gibt es eine Anzeige!
Ich denke solchen Leuten gehört das Handwerk sofort gelegt!
Aber das ist erst die eine Hälfte der Info;
Man höre und staune - es gibt doch wirklich
auch noch Angelfreunde, die haben mal gehört, dass es da in und um
Bautzen eine Karpfenanglergemeinschaft gibt. Vom Karpfenangeln selbst
vermutlich nicht die leiseste Ahnung, wird doch die oben genannte
Sauerei gleich mal diesen Leuten, also UNS, in die Schuhe geschoben!
Das muss man sich mal durch den Kopf gehen
lassen!!!
Jeder weitere Kommentar erübrigt sich wohl
hier!
Ich werde Kontakt zu dem betreffenden Verein
aufnehmen und versuchen die Sache in Ruhe zu klären. Ansonsten gibt es
auch hier Konsequenzen, weil wir und DAS nun wirklich nicht bieten
lassen!
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DFV verabschiedet Kormoran Resolution
Der Deutsche Fischereiverband hat am 23.
November 2007 in Bonn seine zweite Kormoran Resolution verabschiedet.
Bonner Forderungen
zum gesamteuropäischen Bestandsmanagement des Kormorans
- Nachhaltiger Schutz der Fischfauna durch europäische Regelung
gefordert -
- Ergebnisse der internationalen Konferenz am 22./23.11.2007 in Bonn -
Lest hier die Pressemitteilung des DFV!
[223 KB]
Qelle: www.anglerverband.com
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für die verantwortungsvolle
Freizeitfischerei (Code of Conduct for Responsible Recreational
Fisheries - CoC) erarbeitet
Weltweite Verhaltensregeln
Auf einer FAO (Food and Agriculture
Organisation der UN) Tagung im Jahre 1995 verabschiedeten 170 Mitglieder
eine Richtlinie, die die Prinzipien, Richtlinien und internationalen
Standards einer weltweiten kommerziellen Fischerei unter
Berücksichtigung der guten fachlichen Praxis, der Nachhaltigkeit, der
Schonung der Ressourcen sowie der Entwicklung der Ökosysteme und der
Biodiversität regelt. Diese Richtlinie war eine längst fällige Antwort
auf die dramatische Abnahme der Fischbestände u. a. durch die
Überfischung der Weltmeere und die Zerstörung von Lebensräumen der
Fische. Dieser Regelung „Code of Conduct for Responsible Fisheries“
(Verhaltungsregeln für eine verantwortungsvolle Fischerei, CCRF), deren
Umsetzung in einer Vielzahl von technischen Richtlinien konkrete Gestalt
annahm, sollten unmittelbar gleich lautende Verhaltungsregeln für
die Freizeitfischerei folgen! Allein die Mühlen der Behörden mahlen
langsam. So hat es schließlich 12 Jahre gedauert, bis dem Beschluss der
FAO endlich auch die Umsetzung einer CoC in der Freizeitfischerei
folgte. 1996 durch die EIFAC (European Inland Fisheries Advisory
Commission) initiiert, nahm der einzige deutsche Angelfischereiprofessor
und Vorsitzende der EIFAC-Arbeitsgruppe „Recreational Fisheries“, Robert
Arlinghaus, 2007 endlich die Erarbeitung eines Entwurfes für diesen „CoC
for Recreational Fisheries“ (Verhaltungsregeln für die Angelfischerei)
in die Hand und legte diesen Entwurf den Angelorganisationen weltweit
zur Begutachtung und Mitarbeit vor. Eine Kommission von 30 Mitgliedern
aus 14 Teilnehmerstaaten, der FAO und der EIFAC diskutierte diesen
Entwurf auf einem Arbeitstreffen, welches vom 4. bis 6. November 2007 in
Bilthoven (Niederlande) auf Einladung des Niederländischen
Sportanglerverbandes stattfand. Deutschland war durch Robert Arlinghaus
und Thomas Meinelt vertreten.
Manch einer mag jetzt fragen, “Muss denn schon wieder ein Papier
erarbeitet werden, welches ja sowieso keiner liest!?” Unbedingt ja!
Einer der Hauptgründe für die Erarbeitung dieses CoC ist die
Notwendigkeit für die Angler und Anglerverbände auf sich aufmerksam zu
machen und den ihnen gebührenden Platz in Politik und Fischerei
einzufordern! Politisch und in den Organisationen, die sich mit der
Fischerei beschäftigen, ist nämlich noch immer nicht angekommen, dass
der Freizeitfischerei ökonomisch, sozial und in vielen anderen Bereichen
eine zunehmende Bedeutung zukommt! Die Gründe für die Ignoranz der
durchaus berechtigten Anglerinteressen sind vielfältig. Ein Grund mag in
der traditionellen (Über)Bewertung der Berufsfischerei zu sehen sein.
Aber auch der einseitige Blick auf den
„Angelkarten/Bootsliegeplatzhorizont“, der, so sagt man, unter manchen
Anglern noch weit verbreitet sein soll, mag sein Scherflein dazu
beitragen …
Der international bekannte Angelwissenschaftler Ian Cowx vom Hull
International Fisheries Institute hat die unterschätzte Bedeutung der
Angelfischerei in seinem Einführungsvortrag ein wenig ausführlicher
erläutert. Hier mal einige Zahlen und Fakten, die die weltweite
Bedeutung der Angelfischerei hervorheben sollen.
 |
Weltweit werden durch die Angler jährlich ca. 2
Millionen t Fisch gefangen (Coates 2001). In 2900 Unternehmen der
Angelgerätehersteller sind weltweit 60.000 Arbeitsplätze mit einem
Umsatz von 5 Milliarden € (Angelgeräte) direkt mit der
Angelfischerei verbunden.
|
 |
25 Million Freizeitangler repräsentieren 6.5 %
der EU-Bevölkerung und investieren jährlich insgesamt 25 Milliarden
€ in ihr Hobby. Nur zum Vergleich, der Gegenwert der Fischimporte
der EU beläuft sich auf 24 Milliarden € und die Fischereiexporte auf
nur 13 Milliarden €.
|
 |
Aber auch in den USA gaben im Jahr 2001 44
Millionen Angler 42 Milliarden $ aus. Der ökonomische Gegenwert der
Angelei betrug dort 116 Milliarden $ (Quelle: National Survey of
Fishing, Hunting and Wildlife-Associated Recreation 2001).
|
 |
In Neu Seeland z. B. werden 900 $ und in
Australien 1000 $ pro Angler und Jahr für ihr Hobby aufgewendet.
|
Diese Bedeutung wird aber durch die Politik
immer noch nicht beachtet. Die CoC für die Angelfischerei wird von den
Politikern wahrgenommen werden müssen, denn ein FAO-Dokument kann man
nicht einfach so vom Tisch wischen wie die Anfrage eines einzelnen
Anglers.
In acht Arbeitsgruppen, die 14 Themengebiete intensiv diskutierten,
wurde die Vorlage für die CoC überarbeitet und präzisiert, so dass heute
ein Dokument vorliegt, welches 2008 auf einer EIFAC-Tagung als Vorlage
zum Beschluss vorliegen wird. Falls die Teilnehmer der EIFAC-Tagung die
Annahme des Entwurfes beschließen, wird der CoC des FAO zur Umsetzung
vorgelegt. Dieser CoC, dessen Umsetzung auf rein freiwilliger Basis
geschieht, ist beileibe nicht als Gängelband oder weiteres Korsett für
die Angelei anzusehen, sondern er stellt eine Handlungsrichtlinie dar,
welche praxisnahe Verhaltensregeln in verschiedenen Bereichen der
Angelfischerei vorschlägt und gleichzeitig die Bedeutung der
Freizeitfischerei hervorhebt. Sie wird den Umgang mit den einzelnen
Interessensvertretern ebenso regeln wie den Umgang mit der Kreatur. Wir
werden den Text des CoC for Recreational Fisheries nach seiner
Ratifizierung an dieser Stelle ausführlicher darstellen.
Dr. Thomas Meinelt
Referent für Umwelt und Gewässer
Qelle:
www.anglerverband.com
**********************************************
DAV INFO
DEUTSCHER ANGLERVERBAND e.V.
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 15/2006
Berlin, 5. Dezember 2006
Staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung als Beitrag im
Klärungsprozess zu „Catch and Release“
Der einem Mitgliedsverein des DAV e. V. angehörende Andreas L. war durch
die Organisation PETA Deutschland e. V. angezeigt worden, gegen die §§
17, 18 Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.
Vorgeworfen wurde ihm, eine solche Art des Angelns praktiziert zu haben,
bei der gefangene Fische nicht in jedem Falle getötet wurden. Immer
dann, wenn die Fische im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller
Umstände für die menschliche Ernährung nicht in Frage kamen, wurde der
Haken vorsichtig ent-fernt, und die Fische wurden sofort wieder in das
Wasser gesetzt, sofern sie ge-nerell überlebensfähig waren. Eine solche
Art des Angelns wurde nicht allein von L. praktiziert, sondern von
weiteren Anglern, die über ihre insoweit ge-machten Erfahrungen auch im
Internet in Wort und Bild berichteten.
Auf Grund der Anzeige wurden zunächst durch die Staatsanwaltschaft
Berlin (52 Js 2790 / 06) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, eine
richterliche Anord-nung zur Hausdurchsuchung erwirkt und Fotodateien
beschlagnahmt.
Der durch L. beauftragte und in Abstimmung mit dem DAV e. V.
argumentierende Verteidiger, RA Prof. Dr. Göhring, stellte die Erfüllung
irgendeiner Tat-bestandsvariante der §§ 17, 18 TierSchG in Frage. Diese
Regelungen dürfen nicht so ausgelegt werden, dass zunächst mit der
Absicht des Verzehrs geangelte Fische dann auch getötet werden müssen,
wenn sich erst bei der Entnahme aus dem Wasser zeigt, dass eine Nutzung
für Speisezwecke im konkreten Fall un-terbleiben muss. Das ist – auch
teilweise in Übereinstimmung mit schon vorliegenden Äußerungen in der
Literatur – z. B. so, wenn es sich um
- untermaßige oder sonst einem ständigen oder zeitweiligen Angelverbot
unterliegende,
- zum Angelzeitpunkt für die menschliche Ernährung nicht oder nicht mehr
geeignete
- oder für die Reproduktion des Tierbestandes erforderliche Fische
handelt.
Auch im jeweiligen Gewässer zu beachtende sonstige Hegeaspekte können es
rechtfertigen, der Freilassung gegenüber der Tötung den Vorrang zu
geben. In der rechtsanwaltlichen Stellungnahme wurde ferner darauf
hingewiesen, dass bei dem offenen Erkenntnisstand zur Schmerz- und/oder
Leidensfähigkeit von Fischen es dem Grundsatz, im Zweifel für den
Beschuldigten, grob widersprechen würde, von einer Tatbestandsmäßigkeit
auszugehen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein,
d. h., erkennbar boten die Ermittlungen im Sinne des Abs. 1 der Regelung
der Staats-anwaltschaft nicht genügenden Anlass zur Erhebung der
öffentlichen Klage.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. sc. jur. Göhring
Telefon: (030) 42 18 75 -07 oder -08
E-Mail:
raegoehring-mollnau@t-online.de
**********************************************
Videos
bei
www.carpmirror.de : Noch in der
Erprobung aber für die Zukunft geplant...
u.a. von und mit Daniel Lehmann vom
Quantum-Team
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Die alltägliche Sauerei - Angler unter uns!
 
Angler unter
uns!
Diese
Bilder entstanden Anfang August an der Talsperre Bautzen. Nach
10 Minuten waren 2 große Müllsäcke mit Bier- u. Schnapsflaschen,
Windeln, Maisdosen, Zigarettenschachteln voll. Nebenbei eine
noch fast neu Fahrradfelge! Schnapsflaschen -vor Allem Wodka - und Windeln sprechen wohl für sich. Dazu noch ca. zehn Fischköpfe a
la 15cm-Rotaugen die vor sich hin stanken! Aber nicht nur unsere
neuen deutschen Bürger benehmen sich so, nein auch EINIGE
unserer alten deutschen Aalangler benötigen den Flaschenpfand
nicht unbedingt. Leider haben wir nicht mit bekommen, dass sie
sich nachtens still und leise ohne ihren Müll davon schlichen!
Sie kommen aus dem Kreis Bautzen, aus der Gegend um Baruth / Malschwitz.
Ein Teil des Mülls haben wir sofort mitgenommen, der Sack mit
den stinkenden Kack-Windeln noch nicht.
Was sind
das nur für Schweine unter uns? Anders kann man diese Leute
nicht bezeichnen!
Wir
fordern euch - alle Angler - auf, auch mal euren Nachbarn
argwöhnisch zu beobachten und auch mal den Mund auf zu tun, wenn
sie ihren Müll liegen lassen!
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http://www.carp.de/berichte/2006/06/kolumne/index.shtml
(Quelle: www.carp.de)
Dieser Link
ist doch wirklich wie "aus dem Leben
gegriffen" - man kann nur hoffen, hier erkennt sich manch einer
wieder...!
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Winni und
Mo...
 .copi.jpg)
von den CH Leipzig war
erfolgreich! 36 Pfund, herzlichen Glückwunsch an Winni!
Unser Freund Onkel Mo von den CH
Leipzig mit fast 18 kg Oldie-Spiegler!
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
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Ein bisschen Spass muss sein:
Getränkehalter ohne Worte
Harte Jungs ???

Angeln ist doch gefährlich!
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Hier solltet ihr unbedingt drauf klicken und mitmachen!!!
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60ig - Pfünder von Robert Arlinghaus v.
2005

Dr. Robert Arlinghaus bei carp.de :
"Dringend: Suche Information zu
Catch&Release"
Liebe Karpfenanglergemeinde.
wie alle von Euch wissen, wird das
Karpfenangeln insbesondere wegen des
Catch & Release vehement und in
jüngster Zeit verstärkt kritisiert. Es
hagelt daher Verbote, Einschränkungen
und öffentliche Diffamierungen.
Ich habe - wie ich gestern erfuhr -
die Möglichkeit, bei dem größten
internationalen Kongress zum
Fischereimanagement Mitte September in
Alaska (organisiert durch die American
Fisheries Society), einen Vortrag zum
Karpfenangeln und Catch & Release zu
halten. Einen ähnlichen Vortrag haben
Christoph Schulz und ich kürzlich beim
Angelkongress in Trondheim gehalten.
Meine These ist, dass das C&R der
Karpfenangler in Deutschland zu derart
starken Konflikten innerhalb der
Anglerschaft führt, dass die
Anglerschaft entzweit wird.
Karpfenangler werden als scharze
Schafe hingestellt, um die Kritik am
Angeln und dem Catch & Release seitens
des Tierschutzes "ruhig zu stellen".
Natürlich misslingt dies, aber das ist
zumindest eine Strategie, die einige
Anglerverbände fahren.
Mir wird im Anschluß an den
Kongress die Möglichkeit eingeräumt,
eine internationale Veröffentlichung
zu schreiben und zu versuchen, bei
Fisheries Management and Ecology zu
veröffentlichen. Das ist insofern gut,
weil das Thema dann internationale
Aufmerksamkeit bekommt und damit das
deutsche Ländle verlässt. Das könnte
sich positiv auf das Karpfenangeln
auswirken.
Leider besteht das Problem, dass
viele Informationen zum Konflikt C&R
und Karpfenangeln nicht in offiziellen
Zeitschriften der
Wissenschaftslandschaft veröffentlicht
wurden und somit nicht zitierbar sind.
Ich brauche daher unbedingt
schriftliche oder mündliche
Informationen, die in der sogenannten
grauen Literatur erschienen sind. Dazu
zählen Berichte und Reports von
Verbänden, Stellungnahmen von
Politikern, Schriftwechsel von
Vereinen und Verbänden mit Anglern,
Gerichtsurteile, Anklageschriften,
Artikel in Angelzeitungen,
Stellungnahmen oder Online Artikel und
Postings oder einfach nur eine
persönliche Mitteilung, was z.B. in
einem Anglerverein XY oder bei einem
Vortrag „Abgegangen ist“. Lange Rede,
kurzer Sinn:
Schickt mir bitte sämtliche
Informationen über Ansichten von
Anglern und Verbänden sowie
Journalisten Pro und Kontro Catch &
Release im Zusammenhang mit
Karpfenangeln, von denen Ihr wisst.
Schickt mir z.B. Schriftwechsel mit
Vereinsvorständen, Tierschützern,
Zeitungsartikel, Online-Seiten,
Artikel in Angelmagazinen etc. mit
Quellenangabe (Titel des Beitrags,
Zeitschrift, Herausgeber, Seite, Jahr
o.ä.) oder gibt mir Hinweise, wo ich
die Dinge finden kann. Ihr wisst
vielleicht auf Anhieb, wo ich was
finden könnte. Diese INFORMATION IST
SEHR WERTVOLL.
Vieles dieser Information ist
einfach nicht in Datenbanken
recherchierbar. Jede Information kann
nützlich sein. Damit meine ich auch
Aussagen von „fundamentalen“
Karpfenanglern, die z.B. das C&R only
oder NO KILL propagieren. Ich suche
einfach alles, um möglichst objektiv
die eine (Karpfenangler) und die
andere Seite (Ablehner von C&R am
schwarze Schaf Beispiel Karpfenangler)
darzustellen und meine Aussagen zum
entstehenden Konflikt durch Zitate
dokumentieren zu können.
Alle, die mir besonders gute
Hinweise geben, werden im Artikel
namentlich in der Danksagung genannt.
Ich suche alles, auch das, was früher
in Carp Mirror oder in allgemeinen
Anglerblättern erschienen ist. Ich
kann dann selbst entscheiden, ob es
nützlich ist oder nicht.
Adresse: Dr. Robert Arlinghaus,
Leibniz-Institut für Gewässerökologie
und Binnenfischerei, Müggelseedamm
310, 12587 Berlin. Für Rückfragen
bitte
arlinghaus@igb-berlin.de
Da ich nur bei Carp.de bin, könnte
jemand diesen Hilferuf auch auf
anderen Seiten der Karpfenszene posten?
ICH DANKE VIELMALS IM VORAUS: OHNE
EURE HILFE WIRD DER ARTIKEL NUR HALB
SO GUT ODER GAR NICHT ERST PUBLIZIERT.
Weitermachen
Robert
**********************************************
Stellung des Deutschen Anglerverbandes
(DAV)
Zurücksetzen
Zur Frage des Fangens und Zurücksetzens von Fischen
vertritt das DAV-Präsidium folgenden Standpunkt:
Das Tierschutzgesetz führt aus,
dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn
dies aus vernünftigen Gründen geschieht. Einer dieser Gründe ist der
Verzehr des gefangenen Fisches. Daneben gibt es jedoch weitere Gesetze,
denen zu folgen ist. Solche Gesetze sind z. B. die Fischereigesetze der
einzelnen Bundesländer. Diese weisen den Fischereiausübenden z. B. an,
untermaßige Fische, Fische, welche in der Schonzeit gefangen wurden oder
einer bedrohten Fischart angehören, zurückzusetzen. Der Angler käme in
Konflikt mit dem Gesetz, wenn er dies nicht einhielte.
Eine ausdrückliche
Mitnahmepflicht ist in keinem der deutschen Gesetze festgeschrieben!
Wissenschaftliche Untersuchungen zum genetischen Potenzial von Fischen
lassen sogar vermuten, dass das systematische Entnehmen von großen
Fischen im Endeffekt zu einer Veränderung der genetischen Architektur
der Fische führt, d. h., dass das genetische Potenzial verarmt.
Fischpopulationen würden durch die Negativselektion (gezielte Entnahme
der kapitalen Fische) kleinwüchsiger, krankheitsanfälliger etc. Ganz
abgesehen davon ist es manchem Angler auch nicht möglich, kapitale
Fische selbst zu verwerten, sodass er den gefangenen Fisch wieder
zurücksetzen möchte.
Aus unterschiedlichen Gründen wird das Tierschutzgesetz von
Vertretern verschiedener Verbände missinterpretiert. Es wird von einigen
Tierschutzvertretern in der Art ausgelegt, als ob das Zurücksetzen von
Fischen eine strafbare Handlung wäre.
Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt
zum catch and release.
Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns
jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!
**********************************************
Rute
& Rolle 06/03
Der
DAV informiert in seiner Klausurtagung über eine erstmalig
durchgeführte wissenschaftliche Erhebung des uns sicher schon bekannten
Dipl.-Ing. Robert Arlinghaus, dass demnach in Deutschland mindestens 4
Millionen Menschen mindestens einmal im Jahr angeln gehen. Bisher ist
man von 1,5 Millionen ausgegangen. Fazit des Artikels (d. Radaktion)
;
"Es
wird also langsam Zeit, dass sich Politiker Gedanken über die
gesellschaftliche Bedeutung des Angelns in unserem Lande machen!"
Richtig
so! Wenn wir dann aber hören, wie in manchen Bundesländern die
Gewässerordnungen geändert werden, könnte man annehmen, dass eine
allgemeine Schwerhörigkeit vorhanden ist!
|