News - Ticker

(einige ältere Beiträge werden hier zum Teil nach ca. einem Jahr gelöscht, um hier nicht in die Steinzeit zu verfallen)

 

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Hier geht es zu einem kleinen Bildbericht auf die

Seiten der CH-Niederschlesien:

 

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Der Chub Carp Academy Manager Jason Green fing Anfang November diesen phantastischen Fisch mit einem Gewicht von 83 lbs und 4 oz. Der Fisch ist bekannt als „Eric´s common", zuletzt wurde er mit einem Gewicht unter 80 lbs gelandet. Jason verbringt viel Zeit beim Fischen und er wurde immer wieder mit großen Fischen bis über 70 lbs belohnt. Dieser Fisch ist sein bisher größter.

Den überglücklichen Jason kann man mit seinem Fang auf dem Chub Youtube Channel (officialchubfishing) sehen. Jason Green nach dem Fang: „Diesen Fisch zu fangen übertrifft all meine Vorstellungen. Ich hatte Glück genug einen 71 lbs Spiegelkarpfen am Etang vor fünf Jahren zu fangen. Doch Jahre danach nach Frankreich zurück zu kehren und diesen 83 lbs 4 oz Schuppenkarpfen zu fangen… mir fehlen die Worte; das ist wahrscheinlich der Fisch meines Lebens."

Die komplette Geschichte erzählt Jason in der kommenden Ausgabe des kostenlosen "The Session" Newsletters von Chub (englisch). Anmelden kann man sich auf

 www.chubfishing.com oder http://the-session.info/signup/

 

Quelle Carp.de

 

 

 

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Gemeinsame Erklärung der Präsidenten des
Deutschen Anglerverbandes e.V.
und des Verbandes Deutscher
Sportfischer e.V.


Am 18.08.2011 trafen sich die Präsidenten des VDSF e.V. Peter Mohnert und des DAV e.V Günter
Markstein zu einem internen Gespräch.
Nach der Klärung von Grundsatzfragen waren sich beide Präsidenten darin einig, auf der Grundlage
der neuen Initiative der Landesverbände Bayern, Brandenburg und Thüringen die Vereinigung der
beiden deutschen Anglerverbände mit allem Nachdruck zu unterstützen und mit den beiden geschäftsführenden
Präsidien und allen Landesverbänden zu vollziehen.
Beide Präsidenten sind davon ausgegangen, dass der gegenwärtige Satzungsentwurf alle Belange der
deutschen Angelfischerei sicher abdeckt und so auch beschlossen werden kann. Der Aufnahme eines
zusätzlichen Referates Meeresfischen hat der Präsident des VDSF bereits im Januar 2011 zugestimmt
und wird dies so auch im Verbandsausschuss des VDSF unterbreiten.
Zur Sicherung der Verschmelzung beider deutscher Anglerverbände bis spätestens Dezember 2012
schlagen beide Präsidenten in Abstimmung mit ihren geschäftsführenden Präsidien folgenden Zeitplan
vor:

September 2011:

Satzung des Deutschen AngelFischerverbandes
(DAFV)

September 2011:

Vorlage des optimierten Verschmelzungsvertrages
durch die Initiativgruppe Bayern, Brandenburg,
Thüringen

September 2011 bis November/Dezember
2011:

Diskussion des Verschmelzungsvertrages in den
Landesverbänden, juristische Prüfung

März/April 2012:

Beschlüsse der Verbandsausschüsse des DAV
(März) und des VDSF (April) zum Verschmelzungsvertrag


gilt wie vorgelegt mit der Ergänzung des Referates
Meeresfischen als Arbeitspapier und Beschlussvorlage
abgestimmt

fundierte Änderungswünsche sind den geschäftsführenden
Präsidien und den Landesverbänden
bis zum 20.12.2011 zuzustellen

damit stehen ab April 2012 die beiden Grund
satzdokumente zur Verschmelzung als Arbeits
grundlage für die weiteren darauf aufbauenden
Dokumente des verschmolzenen Verbandes zur
Verfügung ______________________________

II...


April bis Juni 2012:
Erarbeitung der Finanzordnung, Auszeichnungs-durch die geschäftsführenden Präsidien in Zuordnung,
Geschäftsordnung etc. Ausschreibung sammenarbeit mit den Geschäftsstellen, im
zur Findung eines neuen Logos für den DAFV Juni gehen alle erarbeiteten Dokumente in
Ausschreibung für den Geschäftsführer des dieLV
DAFV

Juni bis September 2012:

Prüfung der Dokumente in den Landesverbän-fundierte Änderungswünsche an die geschäftsden
führenden Präsidien

September 2012:
Verbandsausschusssitzungen des VDSF e.V. und Bestätigung der Dokumente; Beschlüsse, Satdes
DAV e.V. zung, Verschmelzungsvertrag und der weiteren
Arbeitsdokumente, die so der außerordentlichen
Mitgliederversammlung der beiden Verbände
zur rechtsbeständigen Beschlussfassung übergeben
werden

November 2012 vormittags:

Außerordentliche Mitgliederversammlungen des
VDSF und des DAV am gleichen Ort parallel

November 2012 nachmittags:
Gemeinsame außerordentliche
Mitgliederversammlung des DAFV

Fassung aller notwendigen in Satzung und Verschmelzungsvertrag
festgelegten Beschlüsse zur
Verschmelzung des DAV e.V. und des VDSF e.V.
in beiden Verbänden, notarielle Anwesenheit
erforderlich

rechtsbeständige Bestätigung der neuen Satzung
und des Verschmelzungsvertrages unter notarieller
Anwesenheit,
rechtsbeständige Bestätigung der weiteren Dokumente,
Wahl des Präsidiums des DeutschenAngelFischerverbandes
e.V. (DAFV)

Bei fördernder Mitarbeit aller Landesverbände
ist die Vereinigung der beiden deutschen
Anglerverbände zu einer mit einer Stimme
sprechenden Interessenvertretung der
deutschen Anglerschaft sicher gewährleistet.

Beide Präsidenten haben auch absolute
Übereinstimmung darin, sich energisch dem

Ansinnen von Brüssel zu widersetzen, im


Rahmen der Neuregelung einer
„Gemeinsamen Fischereipolitik" auch den
Süßwasserbereich in den Bundesländern
einschl. der Aquakultur regeln zu wollen.
Dazu werden beide Verbände sowohl in
Berlin als auch in Brüssel eindeutig Stellung
beziehen und bitten dazu alle
Landesverbände um Unterstützung.

Der „Fisch des Jahres 2012" wird gemeinsam
proklamiert.

Leipzig, 18.08.2011

VERBAND DEUTSCHER SPORTFISCHER e.V. DEUTSCHER ANGLERVERBAND e.V.

Peter Mohnert Günter Markstein


 

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Quelle:

LANDESVERBAND SACHSISCHER ANGLER E.V.
Mitglied im Deutschen Anglerverband e.V. anerkannte-
Naturschutzvereinigung gem. § 56 SächsNatSchG anerkannte
Umweltvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

LVSA e.V. • Rennersdorfei Str. l • 01157 Dresden

Information an alle sächsischen Mitglieder Dresden, im September 2011

Positionspapier des Präsidiums des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. zur
angestrebten Fusion von VDSF und DAV zum DAFV im Jahre 2012

*

"WAS ZU LEICHT GEHT, VERLIERT AN WERT" das waren einst die Worte des verstorbenen Philosophen
STANISLAW LEM und die Aussage könnte heutzutage stellvertretend für die angestrebte Fusion der
beiden Bundesdachverbände stehen.

Warum gibt es aber so viele Vorbehalte und Vorurteile für eine Sache, welche dem Wohle der
Anglerschaft Deutschlands dienen soll?

Mit diesem Positionspapier informiert das Präsidium des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. die
organisierten Angler Sachsens über die eigenen Standpunkte und strebt an, die vorhandenen
Unklarheiten und Bedenken, die immer wieder thematisiert werden, auszuräumen:

These 1: „Der Gewässerfonds wird durch die Fusion gefährdet"

Diese Behauptung ist absolut haltlos. Der Gewässerfonds ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den
juristisch selbstständigen Landesverbänden. Der DAFV selbst hat keinerlei Berechtigung, den
Gewässerfonds abzuändern.

Vom Landesverband Sächsischer Angler e.V. wird jedoch jegliche Vereinfachung des Angeins zu sozial
verträglichen Konditionen auch zukünftig begrüßt. Eine Willenserklärung zur Fortführung des
gemeinsamen Gewässerfonds zwischen LAV Sachsen, LAV Brandenburg & LAV Sachsen-Anhalt wurde
bereits Ende 2010 abgegeben (siehe Fischer & Angler/Ausgabe 4-2010).

These 2: „Mit der Fusion könnten wir als Angler in unseren Rechten beschnitten werden bzw. der
DAFV könnte Einfluss auf unsere Sächsische Fischereigesetzgebung nehmen"

Unser Landesverband Sächsischer Angler e.V. ist wie seine Regionalverbände und Vereine juristisch
eigenständig und unsere Strukturen in Sachsen werden durch die Fusion weder berührt noch verändert.
Lediglich der Name unseres Dachverbandes wird nicht mehr DAV, sondern DAFV lauten.

Gerade vom DAFV erwarten wir als Landesverband, dass sich der Verband für folgende Ideale auf EU-
und Bundesebene einsetzt: pro Angler, pro Angeln, pro Erhaltung der Artenvielfalt in unseren
Gewässern, contra unsinniger gesetzlicher Einschränkungen und contra populistischer Angriffe.

Alle Angler sollen einen Nutzen aus der Zugehörigkeit zum DAFV ziehen und von seinem politischen
Einfluss auf EU-und Bundesebene profitieren.

Eine direkte Einflussnahme auf unsere sächsische Fischereigesetzgebung ist dem (zukünftigen wie derzeit
bestehenden) Bundesverband nicht möglich. Das Fischereirecht ist Landesrecht. Demzufolge wird nicht
der Bundesverband, sondern unser Landesverband Sächsischer Angler e.V. bei Gesetzesänderungen
durch den Freistaat Sachsen beteiligt.

These 3 : „Mit der Fusion soll der DAV „geschluckt" werden"

Der DAV wird nicht „geschluckt".

Mit der erfolgten Fusion wird es jedoch zukünftig weder DAV noch VDSF, sondern den DAFV als
Deutschen Angelfischereiverband geben. Wir müssen aufhören, nach Vorurteilen zu suchen.


In dem zukünftigen DAFV sollen keine einzelnen DAV-oder VDSF-Interessen vertreten werden. Es geht
vielmehr um die einheitliche Interessenvertretung der gesamten Anglerschaft auf EU-und Bundesebene im Sinne
des Fortbestehens unserer Passion, der Angelfischerei.

Fazit:

Es ist an der Zeit, ein Zeichen zu setzen und alle organisierten Angler in Deutschland vorurteilsfrei in einem
Deutschen Angelfischereiverband (DAFV) zu vereinen, ohne dass ein Landesverband seine Eigenständigkeit
aufgibt.

Das Angeln benötigt eine starke Lobby, die wir in Deutschland nur gemeinsam erarbeiten können. Wir sollten
aufhören nebeneinander für eine Sache zu kämpfen, sondern miteinander Probleme lösen.

Der Nutzen und die Notwendigkeit eines starken und einheitlichen Dachverbandes wurden in der
Vergangenheit in zahlreichen Veröffentlichungen erörtert. Verwiesen wird an dieser Stelle auf die
umfangreichen Informationen unter www.anglerverband.com oder www.vdsf.de.

Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen, die entweder gemeinsam Krach
machen oder miteinander Krach haben.
© Prof. Dr. med. Gerhard Uhlenbruck, (*ig2g), deutscher Immunbiologe undAphoristiker



 


Abkürzungen:


DAV = Deutscher Anglerverband e.V. VDSF =
Verband Deutscher Sportfischer e.V. DAFV=
Deutscher Angelfischereiverband e.V.


Geschäftsstelle: Telefon: 0351 -42 22 570 Steuer-Nr.: Bankverbindung:
Rennersdorfer Straße l Telefax: 0351 -42 75 114 203/140/06381 Ostsächs.Spk. Dresden
01157 Dresden Kto.-Nr.: 312 014 6772
BLZ: 850 503 00
Präsident: Friedrich Richter Internet: www.landesanglerverband-sachsen.de
Geschäftsführer: Jens Felix Mai|. lvsa-dresden@t-online.de

 

 

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Satzungsentwurf

§1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR

Der Verband führt den Namen Deutscher Angelfischerverband e.V. (abgekürzt: DAFV), hat
seinen Sitz in Berlin und ist unter Nummer…..in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 ZWECK, ZIELE, AUFGABEN

ZWECK DES VERBANDES

1. Der DAFV ist der Spitzenverband der auf Bundesebene organisierten Landes-und Spezialverbände.
2. Zweck des Verbandes ist die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung einer für Mensch,
Tier und Pflanzen lebensfähigen Natur, insbesondere gesunder Gewässer und der damit verbundenen Ökosysteme, zum Wohle der Allgemeinheit und zur Sicherung aller Formen einer
nachhaltigen Angelfischerei.


AUFGABEN UND ZIELE DES VERBANDES

a) Die aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Fischerei-, Jagd-
und Tierschutzfragen und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden nationalen und internationalen Vertretungen, Behörden, Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen,
insbesondere auch bei der Gesetzgebung auf Bundes- und europäischer Ebene mitzuwirken,
insbesondere bei Gesetzgebungsvorhaben des Naturschutzes, Umweltschutzes, Tierschutzes,
Tierseuchenrechts, Artenschutzes, der Landwirtschaft und Fischerei, Energiewirtschaft,
Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und Raumplanung.

b) Mit internationalen Verbänden, Bundesbehörden und Zusammenschlüssen auf Bundes
ebene zusammenzuwirken, in Fragen der Erhaltung und Schaffung einer lebensfähigen und
artenreichen Natur und Umwelt.

c) Die Hege und Pflege artenreicher Fischbestände.

d) Die Erhaltung und Pflege der im und am Gewässer vorkommenden Tier-und Pflanzenar
ten.

e) Die Pflege des waidgerechten Fischens im Sinne einer ausgewogenen Nutzung der Fisch
bestände.


f) Einsatz dafür, dass gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse im Rahmen des Rechts in

Gesetzgebungen einfließen, die den schützenden und schonenden Umgang der Angelfischer

mit der Natur fördern.

g) Die Ausbildung, Fortbildung und Förderung der Angelfischer, insbesondere der Kinder und

Jugendlichen.

h) Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele der Angelfischerei im Sinne

eines recht verstandenen Naturschutzes. Die Herausgabe und Förderung entsprechender

Publikationen.

i) Die Koordination und Unterstützung der Aktivitäten der Mitglieder.

j) Die Durchführung und Förderung von Ausbildungs-und Fortbildungsveranstaltungen sowie

aller zulässigen Formen des Angelns/Fischens und sonstiger Veranstaltungen, insbesondere

des Castingsports.

k) Engagement für einen die Kräfte bündelnden einheitlichen europäischen Angelfischerverband
zur wirkungsvollen internationalen Interessenvertretung der Angelfischer.

§3 GEMEINNÜTZIGKEIT

1. Der Verband ist die auf innere Verbundenheit und Liebe zur Natur aufgebaute Organisation
der Angelfischer im Bundesgebiet. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes; dies gilt auch
für die Mitglieder der angeschlossenen Landesverbände und Vereine.
Mitglieder des Präsidiums und für den Verein in sonstiger Weise ehrenamtlich Tätige können

eine Erstattung ihrer Kosten und eine angemessene Entschädigung für Zeit-und Arbeitsaufwand
erhalten. Einzelheiten werden durch das Präsidium bzw. durch die Geschäftsordnung
festgelegt.

Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Bestimmungen der Abgabenordnung
sowie die Richtlinien für den Kinder-und Jugendplan des Bundes sind für den Verband
verbindlich.

2. Der Verband verhält sich in Fragen der Parteipolitik, der Religion und Rasse neutral.

3. Die Verbandszeitschrift ist die AFZ-Fischwaid.
§ 4 LANDESVERBÄNDE

1. Der Begriff Landesverband bezeichnet in dieser Satzung Verbände, deren Organisations
bereich in der Regel ein Bundesland oder aber Teile davon umfasst. Er gilt auch für überregi
onale Spezialverbände. Der Organisationsbereich eines Landesverbandes soll dabei der Be
reich des Bundeslandes sein, in dem er seinen Sitz hat.
2. Die Landesverbände unterstützen den Verband bei der Durchsetzung seiner satzungsmäßig bestimmten Aufgaben und Ziele. Die Landesverbände verpflichten sich, stets darauf hin
zuwirken, dass das vom Verband gesetzte Recht von ihren Mitgliedern beachtet wird.
§4 MITGLIEDSCHAFT

1. Der Verband hat
a) ordentliche Mitglieder

b) Ehrenmitglieder

c) fördernde Mitglieder

3. Ordentliche Mitglieder können Landesverbände werden, die die Verbandssatzung aner
kennen und als gemeinnützig anerkannt sind. Bestehende Mitgliedschaften von Vereinen im
Verband werden davon nicht berührt. Die in den ordentlichen Mitgliedern organisierten Angelfischer sind mittelbare Mitglieder des Verbandes.
3. Die Aufnahme eines Mitgliedes ist schriftlich unter Vorlage der Satzung und des Nachweises der Gemeinnützigkeit durch Bestätigung des zuständigen Finanzamtes zu beantragen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.
4. Die Ehrenmitgliedschaft kann durch Beschluss des Verbandsauschusses Personen verliehen werden, die sich um den Verband oder die Fischerei besonders verdient gemacht haben.
Ehrenmitglieder treffen keine finanziellen Beitragspflichten. Sie haben ein Recht auf Teil
nahme an der Mitgliederversammlung. Ein Stimmrecht besteht jedoch nicht.
5. Fördernde Mitglieder können vom Präsidium aufgenommen und entlassen werden. § 6
der Verbandssatzung findet bei ihnen keine Anwendung. Fördernde Mitglieder haben ein
Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung. Ein Stimmrecht besteht jedoch nicht.

§6 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

1. Die Mitglieder haben Anspruch auf Unterstützung ihrer Belange.
2.
a) Die Mitglieder haben die Pflicht, den Verband bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen
Aufgaben zu unterstützen, die Beschlüsse der Hauptversammlung auszuführen bzw. zu be
folgen und den festgesetzten Beitrag an den Verband pünktlich abzuführen.
b) Die ordentlichen Mitglieder müssen ihre Geschäftsführung so handhaben, dass sie den
Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.

c) Die Mitglieder sind ferner verpflichtet, in allen Fällen, in denen mittelbare oder unmittel
bare Mitglieder gegen diese Satzung verstoßen oder das Ansehen des Verbandes schädigen,
Schuldige zur Rechenschaft zu ziehen und die Einhaltung dieser Satzung durchzusetzen.

d) Nach Aufforderung durch den Verband sind alle Mitglieder verpflichtet, zur Feststellung
der Höhe der Beiträge und der stimmberechtigten Vertreter die Anzahl aller ihrer organisier
ten Angelfischer mitzuteilen. Der in der Aufforderung genannte Stichtag ist verbindlich. Der
Verband ist berechtigt, die entsprechenden Unterlagen nachzuprüfen.

e) Eine Abwerbung von Vereinen, die bereits Mitglieder eines Landesverbandes sind, ist un
zulässig. Will aus einem Bundesland ein Landesverband dem Verband beitreten, so kann
jeder in diesem Bundesland bereits tätige Landesverband, der selbst Verbandsmitglied ist,
dagegen Einspruch einlegen. Dieser Einspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe
des Aufnahmeantrags schriftlich bei der Verbandsgeschäftsstelle eingegangen sein.
Über den Einspruch entscheidet der Verbandsausschuss. Innerhalb einer Frist von sechs
Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung des Verbandsausschusses können die Betroffenen
beantragen, dass hierüber die Entscheidung der nächsten Hauptversammlung eingeholt wird.
Die Hauptversammlung entscheidet endgültig.

3. Der Verband gibt Mitgliedsausweise und jährliche Beitragsmarken heraus, die von den
Mitgliedern zu beziehen sind. Hierdurch wird die Zugehörigkeit zum Verband nachgewiesen.
Näheres regelt die Beitragsordnung.
4. Die ordentlichen Mitglieder sollen Mitgliedern des Präsidiums oder deren Beauftragten
auf deren Wunsch Gelegenheit geben, an ihren Versammlungen beratend teilzunehmen. Das
Gleiche gilt sinngemäß auch für die Teilnahme von Mitgliedern des Präsidiums an Mitglie

der-oder Hauptversammlungen der mittelbaren Mitglieder.

§ 7 BEENDIGUNG DER MITGLKIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft erlischt:

1. Durch Kündigung, die spätestens bis zum 31. Dezember eines Jahres durch eingeschriebenen
Brief an die Geschäftsstelle des Verbandes zu erklären ist. Sie wird mit Ablauf des 3l.
Dezember des darauffolgenden Jahres wirksam;
2. durch Ausschluss.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Präsidiums aus dem Verband ausgeschlossen
werden, wenn es durch zurechenbares schuldhaftes Verhalten eines seiner Organe in
schwerwiegender Weise das Ansehen des Verbandes und damit der Angelfischerei
geschädigt oder gegen die Verbandssatzung verstoßen hat. Ohne dass es auf ein
Verschulden der Organe des Mitglieds ankommt, ist der Ausschluss ferner zulässig, wenn
das Vermögen des Mitglieds liquidiert wird, oder wenn das Mitglied seine Verpflichtungen
gegenüber dem Verband trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung mit 3-wöchiger
Fristsetzung nicht erfüllt. Vor dem Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied unter Setzung
einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Der Bescheid über den
Ausschluss ist zu begründen. Der Bescheid ist dem betreffenden Mitglied durch
eingeschriebenen Brief mit Rückschein bekannt zu geben. Das Mitglied hat das Recht;
binnen 2 Wochen nach Zugang des Beschlusses schriftlich an die Geschäftsstelle des
Verbandes den Verbandsausschuss anzurufen, der dann endgültig über den Ausschluss zu
entscheiden hat. Der zuständige Landesverband ist bei dem Verfahren zu beteiligen.
.


3. Durch Tod bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit.
"
4. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch aus dem Verbandsvermögen.

§ 8 ORGANE

Die Organe des Verbandes sind:

1. die Hauptversammlung
2. der Verbandsausschuss
3. das Präsidium
§ 9 HAUPTVERSAMMLUNG

1. Die Hauptversammlung ist eine Delegiertenversammlung. Sie besteht aus den Vertretern
der Mitglieder und dem Präsidium.
2. Jedes ordentliche Mitglied besitzt in der Hauptversammlung, entsprechend der bei der
Verbandsgeschäftsstelle bis zum 15.10. des vorhergehenden Jahres abgerechnet und
bezahlten Beiträge für je angefangene 4000 Angelfischer eine Stimme, die es durch Delegierte
wahrnehmen lassen kann.
3. Ein Delegierter darf höchstens drei Stimmen auf sich vereinen. Die Delegierten üben ihr
Mandat jeweils bis zur Abberufung durch das Mitglied aus.
4. Die Mitglieder des Präsidiums haben in der Hauptversammlung je eine Stimme, mit Aus
nahme des Justitiars.
5. Die Hauptversammlung findet in jedem Jahr, und zwar in der Regel zwischen dem I. Oktober
und dem 30. November statt.
6. Auf Antrag von mindestens einem Drittel aller Mitglieder oder aufgrund eines Beschlusses
des Präsidiums, ist eine außerordentliche Hauptversammlung innerhalb eines Monats nach
Vorliegen des Antrags unter Einhaltung einer Ladungsfrist von einem weiteren Monat einzuberufen.
7. Die Hauptversammlungen sind durch den Präsidenten durch schriftliche Benachrichtigung
der Landesverbände mindestens acht Wochen vor der Tagung unter Bekanntgabe der Ta
gesordnung einzuberufen. Die rechtzeitige Weiterleitung der schriftlichen Benachrichtigung
an die Delegierten ist Aufgabe der Landesverbände. Die Hauptversammlung ist nicht öffent

lich, über die Zulassung von Gästen beschließt das Präsidium.

8. Der Hauptversammlung obliegt vor allem
a) die Entgegennahme der Jahresberichte und der Jahresabrechnung.

b) die Entgegennahme des Rechnungsabschlusses der Verbandsjugend.

c) Die Entlastung des Präsidiums und des Jugendausschusses.

d) die Genehmigung des Haushaltsplanes, die Festsetzung des Jahresbeitrages.

e) die Wahl des Präsidiums und der Revisoren. Wahlvorschläge sollen bis spätestens vier
Wochen vor dem Termin der Hauptversammlung schriftlich der Geschäftsstelle durch die
Mitglieder oder das Präsidium mitgeteilt werden.

f) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbandes,

g) die Beschlussfassung über eingebrachte Anträge und

h) die Festlegung der Verbandsveranstaltungen.

9. Die Hauptversammlung wird von dem Präsidenten, bei dessen Verhinderung von einem
Vizepräsidenten oder einem beauftragten Mitglied des Präsidiums geleitet. Die Hauptver
sammlung kann auch einen anderen Versammlungsleiter wählen.
10. Jede form-und fristgerecht einberufene Hauptversammlung ist beschlussfähig, ohne
Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Vertreter.
11. Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen, sofern nicht das Gesetz oder diese Satzung etwas anderes vorschreiben.
12. Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind für alle Mitglieder und Organe des Verban
des bindend.
13. Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Den Protokollführer bestimmt der
Leiter der Versammlung. Das Protokoll ist vom Leiter der Versammlung und vom Protokollführer
zu unterzeichnen und den Landesverbänden (§ 4 Ziff. 1) innerhalb einer Frist von acht
Wochen nach der Versammlung zu übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten kein
schriftlicher Einspruch, so gilt das Protokoll als genehmigt. Erfolgt ein Einspruch und gibt das
geschäftsführende Präsidium dem Einspruch nicht statt, so entscheidet der Verbandsausschuss.

§ 10 VERBANDSAUSSCHUSS

1. Der Verbandsausschuss setzt sich zusammen aus:
a) dem Präsidium

b) den I. Vorsitzenden bzw. den Präsidenten der Landesverbände (§ 4 Ziff. 1), die ordentliche
Mitglieder des Verbandes sind, oder den von den Landesverbänden schriftlich Bevollmäch
tigten.

2. Der Verbandsausschuss soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten. Er wird durch
den Präsidenten mit einer Frist von vier Wochen unter schriftlicher Bekanntgabe der Tages
ordnung einberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Mit
glieder des Präsidiums und die Vertreter der Landesverbände haben je eine Stimme.
3. Der Verbandsausschuss koordiniert die Arbeit im Verband und entscheidet über Angele
genheiten, die diese Satzung ausdrücklich bestimmt oder die das Präsidium im Verbandsaus
schuss zur Entscheidung stellt.
4. Die Verbandsausschusssitzung ist nicht öffentlich. In begründeten Fällen kann der Präsi
dent oder im Verhinderungsfall sein Vertreter Ausnahmen zulassen.
5. Über Sitzungen des Verbandsausschusses ist ein Protokoll zu fertigen.
§ 11 DAS PRÄSIDIUM

1. Das Präsidium gliedert sich in
a) das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus

> dem Präsidenten
> den vier Vizepräsidenten
> dem Justitiar mit beratender Stimme gern. § 17 der Satzung.

Den gewählten Mitgliedern des geschäftsführenden Präsidiums werden folgende Geschäftsund
Arbeitsbereiche zugeordnet, für die grundsätzlich nur ein Mitglied verantwortlich zuständig
ist: Finanzen, Verwaltung, Personal, Kontakt zu nationalen und internationalen Gesetz-
und Verordnungsgebern und Behörden, Zusammenarbeit mit internationalen Verbänden
und Bundesverbänden, Koordination der Aktivitäten der Mitglieder, Ausbildung, Fortbil



dung, Forschung und Wissenschaft, Öffentlichkeitsarbeit Natur-und Umweltschutz, Jugend,
Angeln/Fischen, Castingsport.

Die Zuordnung der Aufgabengebiete und die Zuständigkeit der Mitglieder des geschäftsführenden
Präsidiums werden im Verbandsorgan veröffentlicht.

b) das Gesamtpräsidium bestehend aus dem geschäftsführenden Präsidium und den Referenten
für

1) Natur-, Umwelt-und Tierschutz
2) Gewässerfragen
3) Jugend
4) Angeln/Fischen
5) Angeln/Fischen für Menschen mit Behinderung
6) Castingsport
7) Öffentlichkeitsarbeit

2. Die Mitglieder des Präsidiums werden mit Ausnahme des Justitiars für vier Jahre gewählt
und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Der Referent für Jugendfragen wird von der Verbands
jugend gem. Jugendordnung vorgeschlagen und von der Hauptversammlung bestätigt.
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und die Vizepräsidenten. Jeder von
ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis. Die der Vizepräsidenten wird jedoch im Innenverhältnis
auf den Fall der Verhinderung des Präsidenten beschränkt.
4. Das Präsidium entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes mit einfacher Mehr
heit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen
diese anderen Organen vorbehalten sind. Die Geschäftsverteilung regelt eine vom
Präsidium zu erlassende Geschäftsordnung.
5. Die Sitzungen des Präsidiums werden vom Präsidenten, entsprechend den in der Ge
schäftsordnung niedergelegten Bestimmungen, einberufen.
6. Der Präsident verteilt die Aufgabengebiete innerhalb des Präsidiums, soweit diese nicht
bereits durch Satzung oder Geschäftsordnung festgelegt sind. Eine Verteilung oder Änderun
gen in den Geschäfts-und Aufgabenbereichen der Präsidiumsmitglieder werden jeweils
durch Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift bekanntgegeben.

7. Die Mitglieder des Präsidiums sowie sonstige ehrenamtlich für den Verband tätige Personen
können neben der Erstattung ihrer Aufwendungen eine angemessene Vergütung erhalten, die
vom Präsidium zu beschließen ist.
§ 12 VERBANDSJUGEND

1. Die Verbandsjugend führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung und den beste
henden Ordnungen selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden
Mittel.
2. Alles Nähere regelt die Jugendordnung. Diese bedarf der Bestätigung durch das Präsidium.
§ 13 REVISOREN

Zur Prüfung des Finanzwesens des Verbandes und der Verbandsjugend wählt jede Hauptversammlung
zwei Revisoren und zwei Ersatzleute. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. In allen
Jahren mit gerader Endzahl ist ein Revisor zu wählen. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die
Revisoren prüfen jährlich mindestens einmal und erstatten den schriftlichen Prüfungsbericht,
der dem Präsidium, dem Verbandsausschuss und der Hauptversammlung vorzulegen ist. Von
der oben genannten Prüfung sind auch die Finanzen der Verbandsjugend umfasst. Liegen die
Voraussetzungen jeweils dafür vor, stellen die Revisoren den Antrag auf Entlastung des
Präsidiums und des Jugendausschusses.

§ 14 AUSSCHÜSSE

1. Das Präsidium kann Ausschüsse berufen, denen jeweils zumindest ein Fachreferent und
zwei Beisitzer angehören sollen. Insbesondere können folgende Ausschüsse berufen werden.
1) Ausschuss für Angeln/Fischen
2) Ausschuss für Natur-, Umwelt-und Tierschutz
3) Gewässerausschuss
4) Ausschuss für Castingsport
5) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
6) Fischerei-und Wasserrechtskommission der Deutschen Fischerei (FWK).

3. Die Zusammensetzung der FWK, das Berufungsverfahren für die Mitglieder der FWK sowie
die Aufgabengebiete und Arbeitsweise der FWK regelt eine vom geschäftsführenden Verbandspräsidium
in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fischereiverband e.V. zu erlassende
Geschäftsordnung für die FWK. Der Verbandspräsident der Verbands-justitiar und ein Geschäftsführer
des Verbandes müssen Mitglieder der FWK sein.

§ 15 SCHIEDSGERICHTE

Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen ordentlichen Verbandsmitgliedern sowie zwischen
Verband und ordentlichen Mitglieder, können Schiedsgerichte gebildet werden. Diese
werden als Ehrengerichte tätig bei Verstößen gegen Verbandsinteressen, z. B. bei Schädigung
des Ansehens des Verbandes, bei disziplinären Vergehen, bei Verstößen gegen die Satzung
und die von den Organen erlassenen Ordnungen und gefassten Beschlüsse. Dabei können sie

u.a. folgende Disziplinarmaßnahmen verhängen:
1. Ermahnung;
2. Geldbuße;
3. Zeitweiliger Ausschluss von der Benutzung der Verbandseinrichtungen und von der Teil
nahme an Veranstaltungen;
4. Kostenpflicht;
5. Verpflichtung zur öffentlichen Richtigstellung.
Die unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder sind gehalten, getroffene Disziplinarmaßnah


men dann zu vollziehen, wenn der Verband sie nicht selbst durchführen kann. Ein Schiedsge


richt besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Berufung erfolgt durch den

Verbandsausschuss. Zuständigkeit und Verfahren regeln eine Geschäftsordnung und Rechts


und Verfahrensordnung, die vom Verbandsausschuss erlassen werden.

§ 16 SPORTGERICHT FÜR CASTING

Der Verbandsausschuss wählt für die Wahlperiode des Verbandspräsidiums ein Sportgericht

aus drei ständigen Mitgliedern mit jeweils einem Vertreter. Das Sportgericht ist Berufungs


instanz gegen Entscheidungen des Ausschusses für Castingsport. Für die Verfahren gelten

neben den gesetzlichen Bestimmungen die Satzung, Geschäftsordnung und Rechts-und Ver


fahrensordnung des Verbandes. Das Sportgericht wählt seinen Vorsitzenden aus seinen ei


genen Reihen.

§ 17 JUSTITIAR

Zur Bearbeitung der Rechtsfragen des Verbandes bestellt das Präsidium einen Justitiar. Er

gehört beratend dem geschäftsführenden Präsidium an.


§ 18 BEITRAG

1. Der Verband erhebt von seinen Mitgliedern den von der Hauptversammlung beschlosse
nen Beitrag. Wenn ein Landesverband dies beantragt, zieht der Verband gleichzeitig auch
den Landesverbandsbeitrag ein.
2. Berechnungsgrundlage für den Verbandsbeitrag ist die Zahl aller bei den Mitgliedern or
ganisierten Angelfischer, auch wenn diese dem Mitglied nur einen Teil des Jahres angehört
haben.
3. Der Beitrag ist grundsätzlich zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres im Voraus fällig. Er
kann jedoch in vier gleichen Raten und zwar am 15.02. und bis zum 15. des ersten Monats
im Vierteljahr entrichtet werden. Für Beiträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, muss
der verspätet Zahlende l % Zinsen über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank an den Verband entrichten.
§ 19 VERBANDSGESCHÄFTSSTELLE

1. Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der Verband der Verbandsgeschäftsstelle. Sie
wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet. Das geschäftsführende Präsidium
erlässt eine Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung und die Verbandsgeschäftsstelle.
2. Über Veränderungen in der Geschäftsführung ist der Verbandsausschuss zu unterrichten.
3. Den Geschäftsführern obliegt die Erledigung der laufenden Arbeiten, insbesondere
a)
Rechnungs-und Kassenführung.

b)
Sorge für die ordnungsgemäße Protokollierung und die gegebenenfalls notwendige
Beurkundung der Ergebnisse von Hauptversammlungen, Verbandsausschusssitzun
gen und Sitzungen des Präsidiums.

c)
Einstellung und Entlassung des Personals im Einvernehmen mit dem Präsidenten.

d)
Unterstützung des Präsidiums bei der Erledigung seiner Aufgaben sowie die Erledi
gung der laufenden Verwaltungsarbeiten.

4. Rechtzeitig vor der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung haben die Geschäftsführer
die Prüfung des Jahresabschlusses und der Kasse durch die gewählten Revisoren zu veranlas
sen. Über das Ergebnis ist der Hauptversammlung schriftlich zu berichten.
5. Die Geschäftsführer können an allen Sitzungen des Präsidiums, des Verbandsausschusses,
der Ausschüsse sowie an der Hauptversammlung mit beratender Stimme teilnehmen, sofern

das jeweilige Gremium nichts anderes beschließt.

§ 20 SATZUNGSÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG

1. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Verbandes bedürfen
einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der erschienenen Vertreter.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks
fällt das Vermögen des Verbandes an die Bundesrepublik Deutschland zur Verwendung für
gemeinnützige Zwecke der Jugendpflege.
§ 21 ERMÄCHTIGUNG

Der Präsident des Verbandes ist ermächtigt, etwaige zur Genehmigung der Satzung und zur
Eintragung des Verbandes erforderliche redaktionelle Änderungen und Ergänzungen der
Satzung vorzunehmen.


 

 

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...das ist schon recht komisch...

 

Wie wir u.a. von den Carphuntern Niederschlesien erfahren haben, gibt es von der Kreba Fisch GmbH folgendes zu lesen:

Im Herbst 2010 haben die Jungs von den CH NS extra Fische zur Untersuchung gefangen, die auch wieder zurück gesetzt wurden. Jetzt kommt der (unerwartete) "Dank" und es

sollen die großen Karpfen ( der Wert jedes guten Gewässers ) getötet werden um.....massenweise kleine Karpfen (K3) einzusetzen.

Wo ist hier die Logik? ...man hörte, dass in den Fangkarten der Angler kaum Fische eingetragen wurden und so nimmt man an, dass keine kleineren Karpfen mehr vorhanden seien.... Nur was

hat das Alles mit dem Koi-Herpes-Virus zu tun? Stecken sich die Kleinen nicht an, wenn es dazu kommen würde?

Man kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass hier nur Fische verkauft werden sollen - die, und das wird auch nicht offen genannt - zum Großteil in den Mägen der bis zu rund 2 Meter großen

Welse verschwinden würden...

 

Näheres hierzu in den kommenden Tagen und Wochen über die Seite der Carphunter Niederschlesien !

 

 

Nun wurde diese "Besonderheit" auch noch in der "Fischer und Angler in Sachsen" wie folgt abgedruckt:

Man könnte glauben, dass man so keine Freunde gewinnt...!!!

(rechte Spalte, Mitte)

 

 

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Quelle: "Blinker"

 

13.09.2010
Fusion schreitet voran: Neuer Name für großen Verband
"Deutscher Angelfischer-Verband" soll er heißen, der neue starke Dachverband aller deutschen Petrijünger. Darauf verständigten sich Vertreter des Verbandes Deutscher Sportfischer (VDSF) und des Deutschen Anglerverbandes (DAV) am Rande des Deutschen Fischereitages in München.
 
Anlässlich des diesjährigen Deutschen Fischereitages in München hatten am 1. September der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) und der Deutsche Anglerverband (DAV) ihre Mitgliedsverbände eingeladen, um über den Stand der geplanten Fusion beider Verbände zu einem starken Bundesverband zu informieren und zu diskutieren.
In den vergangenen Jahren hatte sich die Zusammenarbeit beider Verbände unter dem Dach des Deutschen Fischerei-Verbandes, in dem beide Verbände organisiert sind, immer weiterentwickelt. Der Präsident des Deutschen Fischereiverbandes, MdB Holger Ortel, war Gast beim "Arbeitskreis VDSF/DAV" und äußerte seine feste Überzeugung, dass der wichtige Schritt zu einem einheitlichen Anglerverband für die Fischerei realisierbar sein werde. Diese Auffassung teilten alle Beratungsteilnehmer.

Die Verhandlungen werden jedoch künftig nicht mehr die sechsköpfigen "Verhandlungskommissionen" von VDSF und DAV führen, die bisher in der gemeinsamen "12er-Kommission" die in den Verbänden vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen zu beraten und für beide Seiten akzeptierbare Lösungsvorschläge zu erarbeiten hatten.

Der Präsident des VDSF, Peter Mohnert, brachte in seinem Statement den einstimmigen Beschluss des Verbandsausschusses seines Verbandes zum Ausdruck, innerhalb der beschlossenen Zeitschiene eine Vereinigung der beiden deutschen Anglerverbände zu erreichen. Da seitens des VDSF ein einstimmig beschlossener Satzungsentwurf vorliege und auch der Verschmelzungsvertrag keine wesentlichen Veränderungen erwarten lasse, womit die beiden entscheidenden Dokumente im Wesentlichen vorliegen, sagen Präsidium und Verbandsausschuss des VDSF der "12er-Kommission" den besten Dank für die hervorragende Arbeit.
Die noch gegebenenfalls fehlenden Abstimmungen unterliegen der Entscheidungsbefugnis des Geschäftsführenden Präsidiums des VDSF, sodass eine Weiterführung der sehr guten Arbeit der Verhandlungskommission des VDSF in "12er-Kommission" in der bisherigen Form nicht notwendig ist.

Fusion der Verbände für 2011 geplant

Günter Markstein, Präsident des DAV, betonte, dass die auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses einberufene Verhandlungskommission seines Verbandes weiterhin in bewährter Weise tätig sein und den Entscheidungsgremien des Verbandes zuarbeiten werde. Nach wie vor stehen im DAV alle wichtigen Dokumente für einen gemeinsamen Verband wie der Satzungsentwurf zur Diskussion, um die Interessen der Angler bestmöglich berücksichtigen zu können.

Bei nur wenigen Stimmenthaltungen bestand in München Einigkeit, innerhalb des nächsten Kalenderjahres die gleichberechtigte Verschmelzung der großen deutschen Anglerverbände abschließend vorzubereiten. Einstimmig plädierte die Gesprächsrunde dafür, den gemeinsamen Verband "Deutscher Angelfischer-Verband", abgekürzt DAFV, zu nennen. Dieser Name wäre für die Vertreter aller Mitgliedsverbände tragbar, da in einigen Landesteilen nicht vom "Angeln", sondern von "Angelfischerei" die Rede ist bei der Bezeichnung des gemeinsamen Hobbys.

VDSF und DAV sind weiterhin auf bestem Wege, ihre gemeinsamen Möglichkeiten zu bündeln und dadurch das Leistungsangebot für alle Mitglieder zu verbessern, die laufenden Kosten zu verringern und insbesondere die Interessenvertretung der deutschen Anglerschaft gegenüber der Politik und den Behörden in Deutschland und in der Europäischen Union zu verbessern.
 

 

 

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Christian Finkelde mit 35,7 kg Schuppi!

mehr dazu von der Quelle:

http://finkelde-intelligent.blogspot.com/2010/07/christian-finkelde-fangt-357-kg.html

 

 

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...DEN VOGEL ABGESCHOSSEN...

Neues zu den Cormoranen...

 

LANDESVERBAND SÄCHSISCHER ANGLER E.V.

                             

PRESSEMITTEILUNG vom 12.10.2009

Kormoran – Vogel des Jahres 2010

 

 

Als anerkannter Naturschutzverein hat der Landesverband Sächsischer Angler e.V. mit

Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Kormoran durch den Naturschutzbund

Deutschland e.V. (NABU) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) zum Vogel

des Jahres 2010 erklärt wurde.

Die Auswahl zum Vogel des Jahres erfolgt seit 1971 nach den Gefährdungskriterien der Art oder

ihres Lebensraumes durch den Menschen.

Da der Kormoran auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen nachweislich in Deutschland

nicht mehr als gefährdet gilt, scheidet dieses Auswahlkriterium wissenschaftlich fundiert aus.

Alle Kritiker können diesen Trend entsprechenden Monitoringprogrammen entnehmen.

Die starke Ausbreitung des Kormorans hat dabei regional zu einem dramatischen Rückgang der

Fischbestände geführt. Fische und Rundmäuler zählen heutzutage zu der am stärksten

gefährdeten Wirbeltiergruppe in Sachsen. Grund für diesen Rückgang ist jedoch nicht

ausschließlich nur der Kormoran, auch der ökologische Zustand unserer Gewässer sowie

zahlreiche noch vorhandene Querverbauungen als Wanderbarrieren stellen weitere wichtige

Problemfelder dar.

Die Behauptung in der Erklärung des NABU & LBV, dass Kormorane vor allem wirtschaftlich

unbedeutende „Weißfische“ wie bspw. Rotaugen oder Brassen gegenüber „Edelfischen“ wie

Äschen als Nahrung bevorzugen, ist aus unserer Sicht fachlich falsch und längst wissenschaftlich

fundiert widerlegt.

Vielleicht liegt diese Mangelinformation an dem fehlenden Interesse an der Teilnahme

entsprechender Fachkolloquien und der Ignoranz gegenüber entsprechenden Studien zum

Fischartenschutz.

 

Die Anglerverbände mit ihren Mitgliedern haben sich in den letzten 50 Jahren intensiv für die

Wiederansiedlung vieler gefährdeter Fischarten wie bspw. für Aal, Äsche, Lachs, Bachforelle

und Barbe eingesetzt. Kormorane verursachen erhebliche Schäden an unserer Fischfauna,

betroffen sind insbesondere geschützte und bestandsbedrohte Arten.

Nicht umsonst hat der Freistaat Sachsen eine Regelung erlassen, welche dem Schutz der

einheimischen Fischfauna vor dem Kormoraneinfluss dient.

Aus der einseitigen Darstellung des NABU und LBV sei ein weiterer Satz zitiert: „…Kormorane

vernichten keine natürlichen Fischbestände und gefährden langfristig auch keine Fischarten…“.

Diese Sichtweise ist ebenfalls nicht zeitgemäß und entbehrt jeglicher wissenschaftlicher

Grundlage.

Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass die kurze Präsenz des Kormorans in einem Winter

ausreicht, die Äschenbestände in bestimmten Fließgewässerabschnitten nahezu auszulöschen.

Kormorane sind obligate Fischfresser, welche bei einer täglichen Nahrungsaufnahme von ca. 500

g Fisch und bei einem niedrig angesetzten europäischen Bestand von 1 Millionen Individuen

täglich 500 t Fisch fressen. Jährlich sind das 182.500 t – um Vergleichszahlen zu bringen,

reichlich das Vierfache dessen, was die berufliche Binnenfischerei und Fischzucht in Deutschland

unter erheblichem Aufwand jährlich an Speisefischen erzeugt.

Es ist sehr bedauerlich, wenn Naturschutz sprichwörtlich „an der Wasseroberfläche“ aufhört und

Vogelschützer andere schützenswerte Artengruppen aus den Augen verlieren.

Wir leben nicht mehr in einer Natur-, sondern in einer Kulturlandschaft. Ein dringend

erforderliches Management (wie in anderen Ländern bereits üblich) ist für den Kormoran

heutzutage aufgrund seiner enormen Bestandsentwicklung und den daraus folgenden

ökologischen Schäden nicht mehr wegzudiskutieren.

Wünschenswert wäre eine Versachlichung der Thematik und die Mitarbeit der Vogelfreunde an

einem ökologisch verträglichen Kormoran-Management in Sachsen, Deutschland bzw. Europa.

Zielstellung muss eine Kompromisslösung zwischen Vogel-, Fischarten- und Ökosystemschutz

sowie die konstruktive sowie gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Interessenskreise sein.

Da natürliche Feinde weitgehend fehlen, obliegt es dem Menschen, regulierend und ökologisch

verträglich einzuwirken, damit einige Arten der am stärksten gefährdeten Wirbeltiergruppe

Sachsens nicht gänzlich aussterben und ein guter ökologischer Zustand der Gewässer im Sinne

der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden kann.

Zu diesem Sachverhalt schweigen die Vogelschützer leider…

Rückfragen bitte an die Geschäftsstelle!

 

 

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Präsident des DAV verstorben...

(Quelle: http://www.anglerverband.com/DAV/de

 

Ein großer Verlust für die gesamte Anglerschaft

Bernd Mikulin 1942-2009

Nach schwerer Krankheit, der er lange Zeit mit großem Optimismus die Stirn bot, ist Bernd Mikulin, Präsident des Deutschen Anglerverbandes und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Fischerei-Verbandes, am 13. Mai 2009 in Dresden verstorben. Mit ihm hat die deutsche und europäische Angelfischerei eine hoch geschätzte Persönlichkeit verloren, die sich im nationalen und internationalen Rahmen große Verdienste erworben hat.
Bernd Mikulin wurde am 23. Januar 1942 in Radebeul (Sachsen) geboren. Den Schulbesuch in Oberlößnitz und Radebeul beendete er im Jahr 1960 mit der Ablegung des Abiturs. Anschließend leistete er bis 1962 bei einer medizinischen Einheit seinen Armeedienst ab, wo er sich zum Krankenpfleger ausbilden konnte. Später studierte er Pädagogik und Rechtswissenschaften und war dann beruflich in leitenden Funktionen in Industrieunternehmen und in der Bauwirtschaft der Stadt Dresden tätig. 1990 wurde er selbständiger Angelgeräte-Fachhändler.
Die Liebe zum Angeln und die Leidenschaft für das Ehrenamt wurden ihm bereits in die Wiege gelegt. Sein Vater wirkte viele Jahre in leitenden ehrenamtlichen Funktionen des Anglerverbandes, und der Sohn Bernd tat es ihm gleich. Bereits 1952 wurde er Mitglied in einem Anglerverein, und 1980 wurde er Vorsitzender des seinerzeitigen Bezirksfachausschusses Angeln in Dresden.
Seine genaue Kenntnis der Stimmungen, Bedürfnisse und Interessen der Angler im damaligen Bezirk Dresden, sein Durchsetzungsvermögen und seine umfassenden fachlichen Kenntnisse waren ausschlaggebend dafür, dass der Diplom-Jurist nach dem Zusammenbruch der DDR am 21. April 1990 von den Delegierten als neuer Präsident des 1954 in der DDR gegründeten Deutschen Anglerverbandes gewählt wurde.
Seither führte er den Verband und hat ihm national und international großes Ansehen erworben. Gemäß seinem Leitspruch, dass das eigene Vorbild immer das beste Argument ist, war und bleibt er allen Funktionären des Verbandes durch sein Engagement, seine klare Orientierung und Sprache sowie durch seinen unermüdlichen persönlichen Einsatz für die Anglerinteressen ein stetes Vorbild. Gern sprach er davon, dass man DAV auch als Abkürzung für „Den Anglerinteressen verpflichtet“ bezeichnen könne. Dafür kämpfte er mit großer Hartnäckigkeit.
In der Zeit seiner Präsidentschaft hat sich der Deutsche Anglerverband bei Wahrung seiner Traditionen in den neuen Bundesländern auf demokratischer Grundlage gefestigt und in den alten Bundesländern neu formiert. Auf dem Deutschen Fischereitag in Cottbus im September 2001 wurde der Verband nach langem Bemühen Mitglied des Deutschen Fischereiverbandes.
Bernd Mikulin hat in vielen Jahren wichtige eigenständige Beiträge zur gesamtdeutschen Angelkultur geleistet. Dank seines Einsatzes konnte der gemeinsame Gewässerfonds bewahrt werden. Mit dem Ehrenkodex des DAV wurde allen Anglern eine Richtschnur für die Achtung der Kreatur und das nachhaltige Bewahren der Natur an die Hand gegeben. Besonders lag es ihm am Herzen, Kinder früh an das Angeln heranzuführen, sie mit den Schönheiten der Heimat und der Einzigartigkeit der Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser vertraut zu machen. Nicht zuletzt deshalb verlieh ihm Bundespräsident Johannes Rau im Jahr 2003 in Würdigung seiner Leistungen für die Förderung des sozial- und naturverträglichen Angelns sowie seiner Bestrebungen für die Einheit der Berufs- und Freizeitfischerei das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschlands.
Eng mit seinem Namen ist auch der Wiederanschluss der im DAV organisierten Castingsportler an die Weltspitze und ihre Förderung verbunden, nachdem sie in den letzten Jahren der DDR keine offizielle staatliche Unterstützung mehr erhielten. Weitere richtungsweisende Initiativen waren die Wahl des Karpfens als Jahrhundertfisch der Deutschen sowie die Proklamierung von Flusslandschaften des Jahres gemeinsam mit den NaturFreunden Deutschlands. An der Gründung des Aktionsbündnisses Forum Natur war er maßgeblich beteiligt. Einen Höhepunkt seiner Präsidentschaft bildeten zweifellos die Aktivitäten zum 50. Bestehen des DAV im Jahre 2004.
Bis buchstäblich in die letzten Stunden seines Lebens hat er sich trotz schwerster gesundheitlicher Probleme seinem Präsidentenamt und weiteren Funktionen, unter anderem als stellvertretender Präsident des Sächsischen Landesfischereiverbandes, verpflichtet gefühlt. Die Angelgeräteindustrie suchte und schätzte seinen Rat nicht nur als Präsident des DAV, sondern auch als Angelgerätehändler bis zum Eintritt in das Rentenalter.
Hohe Anerkennung erwarb sich der Verstorbene auch bei seinen unermüdlichen Aktivitäten für die Interessen der internationalen Anglerschaft. Von 1993 bis 1997 war er Vizepräsident der Confédération Internationale de la Pêche Sportive (C.I.P.S.). An der Gründung des European Anglers Forum (EAF) war er maßgeblich beteiligt.
Die 19-jährige Präsidentschaft Bernd Mikulins für den Deutschen Anglerverband ist eine Leistung, die in der Geschichte des organisierten Angelns in Deutschland herausragend ist. Der DAV, die gesamte organisierte deutsche und internationale Anglerschaft haben mit seinem Tod einen großen Verlust erlitten.
Die international stark beachtete Ausrichtung der 10. Weltmeisterschaft im Süßwasserfischen für Angler mit Behinderung im Auftrag der Weltanglerorganisation C.I.P.S. im August 2008 in Potsdam stellte einen Höhepunkt in der Verbandsarbeit unter seiner Leitung dar. Speziell die Integration und Förderung von Anglern mit Handicap hat dem DAV und ihrem Präsidenten sowohl in der deutschen Politik als auch weltweit hohe Anerkennung gebracht.
Es war ihm noch eine große Genugtuung, dass der 30. Kongress des Weltanglerverbandes C.I.P.S. vom 16. bis 19. April dieses Jahres in seiner Heimatstadt Dresden tagte und dort mehr als 100 Teilnehmer aus über 30 Ländern auch seine Arbeit würdigten.
Unser tiefes Mitgefühl und unser großer Dank gilt seiner Familie, seiner Frau, seinen Kindern und Enkeln, die ihm Rückhalt und Kraft bei seiner ehrenamtlichen Arbeit gaben. Insbesondere seine Frau unterstützte und ermutigte ihn trotz erheblicher persönlicher Einschränkungen stets mit viel Verständnis.
Bernd Mikulin hat sich bedeutende Verdienste für die Angelfischerei in Deutschland und weit darüber hinaus erworben, die unvergessen bleiben werden.
Deutscher Anglerverband e.V.

 

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Boilies rollen...Baitservice  - ein Bericht von Stefan Teuscher

( für den Inhalt ist der Autor selbst verantwortlich)

 

Füttern 

 

Viele von uns gehen vor dem eigentlichen Ansitz füttern. Können Sie sich mehr Erfolg beim Ansitz ausrechnen als Hunter ie nicht vorfüttern gehen. Einigen  ist der Anfahrtsweg zu weit entfernt (Kosten + Zeitfrage),  andere wiederum  behaupten, das sei rausgeschmissenes Geld, Sie haben schließlich auch so schon einige Fische auf die Matte legen können. Beleuchten wir das Thema Füttern etwas genauer und betrachten es aus verschiedenen Blickwinkeln.

 

 

Warum gehe ich füttern?

 

Ganz einfach, ich gehe füttern um meine Chancen auf Fischfang  zu steigern.

Und jetzt noch mal etwas genauer. Ich füttere eine Stelle an, an der ich vermute oder besser noch weiß,  dass die Fische diese öfters passieren, oder  es sich dabei sogar um eine natürliche Futterstelle der Fische handelt. Nun bringe ich dort gezielt Futter ein in Form von Boilies, denn ich beabsichtige schließlich Karpfen zu fangen. Genauso gut könnte ich auch  massenhaft  gequollenen Mais + Pellets ins Wasser werfen (sehr preisgünstig). Damit verringere ich allerdings drastisch mein Ziel  Karpfen zu fangen. Denn die wesentlich kleineren Köder können, oder besser gesagt werden, problemlos von allen anderen Weißfischarten auch aufgenommen. Ich glaube kaum, dass diese einfach an einem riesigen Teppich auffallendem Futter vorbeischwimmen oder diesen gar ignorieren werden. Zumal die Größe der Köder sehr maulgerecht ist.  Die Wahrheit kommt dann beim eigentlichen Angeln schnell ans Licht. Wenn die ganze Zeit die Rutenspitze wackelt und man die ganze Nacht durch Pieper des Bissanzeigers geweckt wird, die sich dann als Bleien oder Plötzen entlarven. Man bedenke: Weisfischschwärme/- ansammlungen  können riesig sein und beherbergen somit locker mehrere 100 Fische. Bei diesem Wuhling traut sich so schnell kein Karpfenschwarm mehr in die Nähe. Fazit: Das eigentliche Ziel hätte man dann verfehlt. Also füttere ich ausschließlich Boilies, denn sie bleiben länger am Grund liegen da sie aufgrund Ihrer Größe nicht problemlos von den Weisfischen aufgenommen werden können. Trotzdem werden kleine Weißfische an den langsam aufweichenden Boilies nagen und somit auf das Futter aufmerksam machen. Das geschieht einmal durch ihre Anwesenheit, da sie sich am Boden bewegen und fressen und somit allgemein auf Futter am Grund hinweisen. Zum Anderen verteilen sie durch ihr Nagen und Hinundherschwimmen kleinste Teilchen der Boilies, die somit als Lockstoffe durchs Wasser schweben und somit ebenfalls vom Karpfen wahrgenommen werden und wiederum auf den Futterplatz aufmerksam machen. Sind die Fische nun am Platz sollen sie sich ordentlich den Wanst voll fressen können. Was bedeutet, dass auch genügend Boilies im Wasser liegen müssen damit alle Fische was abbekommen. Ist einmal ein Schwarm am Platz und frisst, kommt es schnell zum Futterneid wenn der nächste Schwarm  diese Stelle passiert. Dadurch, dass ich hauptsächlich an großen Gewässern (100ha+) angle, kann ich meistens mit einer gewissen Masse an Fisch rechnen. Füttere ich dann noch zu einer Zei, wo die Fische gut fressen – im Frühjahr vor und nach der Laichzeit bzw. im  Herbst wenn’s Zeit wird fürs Winterfett - so kann ich ganz bequem 20 – 25 Kg Boilies pro Fütterung im Wasser versenken. Die Futterstelle wird auf die Masse bezogen dann auch dementsprechend groß angelegt – das bedeutet von min. 20 x 50m bis hin zu 80 x 150m. Aufgrund des Verhältnisses von Futtermenge zu Futterstelle wird gleichzeitig gewährleistet, dass ständig, oder aber zumindest über einen längeren Zeitraum, sich  Fische auf dem Platz aufhalten. Des Weiteren erleichtert es beim Fischen selbst ungemein das Ablegen oder Auswerfen der Ruten, da man keinen Fixpunkt hat wo unbedingt die Montage liegen muss. Das spart dann auch wiederum viel Zeit beim Ansitz und macht sich positiv bemerkbar wenn es gut läuft. Jetzt kommt der Faktor Zeit mit ins Spiel. Gehe ich also regelmäßig füttern, erreiche ich damit das die Fische immer, wenn sie diesen Platz frequentieren, Nahrung in Form von Boilies finden. Das kann so weit führen das sich die Fische zur richtigen Zeit  + Wetterbedingung den ganzen oder gar mehrere Tage an der Futterstelle aufhalten und fressen. Sitz man dann am Teich wird man wahre Sternstunden erleben und kann somit die Lorbeeren für seine eingebrachte Arbeit und Zeit ernten.

 

 

Es gibt keine Garantie

 

Jetzt noch mal kurz zu den Wetterbedingungen. Sind diese je nach wissen und Gewässerkenntnis nicht günstig für die Uferseite wo die Futterstelle ist, so wird man trotz regelmäßigen Fütterns nicht zu viel Fische  oder eventuell auch gar keine an den Haken bekommen. Gerade in größeren Seen mit genügend natürlicher Nahrung finden die Fische überall etwas zu fressen und sind somit nicht auf die von uns eingebrachten Murmeln angewiesen. Trotzdem, halten sich einige Fische auf der Uferseite auf, dann schauen Sie auch vorbei. Ganz wichtig natürlich ist auch die Jahreszeit. Im Hochsommer, genauso wie bei eisiger Kälte, brauche ich nicht mit zu viel Futter an den Start gehen. Da die Karpfen zu diesen Zeiten meist eher träge sind  und der Stoffwechsel herunter gefahren wird heißt es hier: weniger ist mehr. Liegt also 1-3kg gut verteilt am Platz wird es eine Weile reichen, da die Fische nur ab und zu kleine Portionen aufnehmen. Die Karpfen registrieren die wenigen Murmeln jedes mal wenn sie daran vorbeischwimmen. Kommt dann das Signal zur Nahrungsaufnahme werden sie von dieser Stelle auch ein paar Boilies aufnehmen. Und mit ein wenig Glück ist der Hakenköder mit dabei. Vorausgesetzt man ist zu dieser Zeit mit den Ruten am Wasser.

 

 

Wie füttere ich?

 

In den Zeiten wo die Karpfen aktiv Nahrung aufnehmen füttere ich pro Woche  2 x 20-25kg Boilies. Man kann aber selbstverständlich auch 7 mal die Woche (also jeden Tag) 5kg einbringen. Damit wird gewährleistet das wirklich jeden Tag Boilies am Platz liegen. Nun ist es aber auch eine Frage der Zeit und Entfernung zum Gewässer. Benzinkosten sind auf die Dauer schließlich  nicht zu unterschätzen. Meistens bin ich dann noch gezwungen mein Schlauchboot mit einzusetzen um die Stellen zu erreichen. So sind schnell 3-5h verstrichen. Hinfahrt-Schlauchboot klar machen- Spot anfahren und füttern - und das ganze wieder rückwärts. Bei 60km Fahrt + 3-5h Zeitaufwand pro Fütterung ist die Frage des „wie oft“ schnell geklärt. Deshalb habe ich mich persönlich auf 2 mal die Woche beschränkt. Ich denke das sich  hier jeder je nach Gegebenheiten  selbst definieren wird.

 

Warum  so viel und dann auch noch regelmäßig.

 

Genug Masse muß da sein damit so viel wie möglich Karpfen etwas von meinen Knödeln abbekommen können. Dahinter steht das Motto Nahrungsaufnahme ohne Furcht vor Fallen äähh Haken meint ich natürlich. Finden dann die Fische immer was, wenn sie diesen Platz anschwimmen, so kommt es einer natürlichen Futterquelle sehr nah. Und diese wird dann immer von den Fischen heimgesucht wenn sie auf Nahrungssuche sind und sich in der Nähe dieses Platzes  befinden. Denn schließlich ist es sehr einfach aufzunehmendes Futter. Wenig Energieaufwand beim Aufnehmen, genügend da und wird genügend gefressen macht es auch schön dick – also lohnt es sich auch weiter zu fressen.  Man bedenke, es schwimmen in einem großen See sehr viele Schwärme von Karpfen.

Die Anzahl der Fische eines Schwarmes kann sehr unterschiedlich sein. Von 2 bis über 30. So, und jetzt eine kurze und simple Rechnung: in 3Tagen passieren ca.100 Karpfen aller Größen meine Stelle die mit 25kg befüttert wurde, so bekommt im Schnitt jeder 400Gramm. Jetzt rechne ich noch mit ein, dass zu diesen 400gr nochmals 400gr natürlicher Nahrung hinzukommen. Das macht dann 800gr auf 3Tage. Bei dem Verdauungssystem was der Karpfen besitzt denke ich ist das kein Problem. Und so kommen sie wieder und wieder..... Beim eigentlichen Ansitz sollte man auch nicht zu sparsam sein. Ich bringe dann  beim Fischen immer regelmäßig um die 2-5kg ein, je nachdem wie es läuft. Sind die Fische am Platz kann man regelmäßig mit Bissen rechnen. Nach einer sehr langen und regelmäßigen Futteraktion (über400kg auf 5Wochen) konnte ich feststellen, dass die Fische dann sogar hauptsächlich tagsüber Nahrung aufnahmen, hingegen Anfangs die Bisse meist nachts kamen. Macht man eine längere Session von 3-4Tagen kann man auch ruhig mal 10kg zu Beginn auf der Stelle verteilen und die erste Nacht erst mal schön durchschlafen.  Meistens kamen dann die Bisse im Verlauf des 2ten Tages. Dafür dann aber Schlag auf Schlag. Ein Vorteil in der Futtermenge am Grund liegt auch darin, dass die Fische nicht mehr großartig jeden einzelnen Köder testen. Sind einmal genug Fische am Platz und fressen, herrscht eh Futterneid, und da muß jeder zusehen das er so viel wie es geht abbekommt. Ein Testen von jedem einzelnen Köder der aufgenommen wird, fällt in dem Wuhling aus.  Man kann und wird natürlich auch ohne vorheriges Füttern Fische an den Haken bekommen. Ich selbst habe lange Zeit nur mit einer knappen Handvoll geangelt ohne vorheriges füttern. Auch so konnte ich einige Karpfen überlisten. Allerdings braucht man da viel Zeit (im Schnitt 1Fisch auf 1-2Tage a24h angeln), und Massenfänge kann man ausschließen. Aber wie heißt es immer so schön im Volksmund „Probieren geht über studieren“ und „Wer fängt hat Recht“. Diese Verhaltensweisen treffen sicherlich nicht auf alle Gewässer zu. Mit dieser Taktik wurden in der Vergangenheit z.B.am Cassien schon einige sehr gute Serien hingelegt, wiederum ist mir zu Ohren gekommen das man in der heutigen Zeit an diesem Ort damit keine besonderen Ergebnisse mehr erzielen kann. Was sicherlich auf Jahrzehnte langen starken Befischungsdruck zurückzuführen ist. Oder man siehe einfach Meck Pom, Dieter Martens und Sascha Pingel die DVD „Fischen an großen Naturseen“, wer genau hingesehen hat wird bemerkt haben dass auch dort sehr reichlich gefüttert wird, und dass auch meist zu Beginn einer Session.  Und die Ergebnisse sprechen schließlich für sich. Und hier noch eine alte Bauernweißheit „Wer nicht wagt der nicht gewinnt“.

 

 

 

Stichwort größere Mengen Boilies

 

Dazu ergeben sich sicherlich gleich mehrere Fragen. Möchte man eine „Aktion“ mit dem eben beschriebenen Futtervolumen starten stellen sich ein paar Probleme ein. Beim Kauf einer solchen Masse Boilies (sagen wir200kg) über den Handel  wird mein Portomonaie schwer belastet. Bekomm ich das kg für 5€ wäre ich dann bei 1000€. Ob das dann die Fische Wert sind muß jeder für sich entscheiden. Mir ist das zu teuer. Da gibt’s a) die Möglichkeit der Anfrage beim Händler nach einem Massenrabatt oder B) man dreht sich seine Murmeln selber und entscheidet somit maßgeblich über den Kostenfaktor. So kann man einen Preis von 1€ bis 2€ pro kg realisieren, das wären dann bei den besagten 200kg maximal 400€.  Wenn man dann noch zu Zweit ist, liegen die Unkosten für Futter bei max. 200€ pro Person. Dafür bekommt man auf dem Markt gerade mal 35kg „hochwertigste“ Boilies oder Mixe. Was auch immer hochwertig bedeutet und welchen Einfluss es auf  das Fangen von Karpfen hat sei dahin gestellt – Meinungen dazu gibt es mehr als genug- und wer fängt hat halt Recht - auf jeden Fall für den Moment. Welche Mehle (von Mais über Spekulatius hin zu Fischmehl) man zusammenrührt, ist jedem selbst überlassen, ebenso wie der Einsatz von Flavours. Bei der Zusammenstellung seiner eigenen Mixe sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Ich persönlich allerdings halte es da so einfach wie es geht, und man  fängt auch Fische. Wenn die Mehle einen gewissen Eigengeruch (es muß nicht extrem stark riechen) besitzen würde ich auf Flavours verzichten, da Sie den Preis des Boilies maßgeblich mit in die Höhe treiben. Ebenso Konservierer und Farbstoffe. Das Konservieren kann man kompensieren in dem man die frischen Boilies einfriert,  ausgehend davon, dass die Boilies sowieso innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verbraucht werden und somit nicht ewig lagern. Jetzt besteht noch das Problem der Herstellung einer solchen Masse. Wer bestrebt ist mit so wenig wie möglich Zeitaufwand so viel wie geht zu produzieren, der kommt um einige Anschaffungen nicht herum.

 

große gewerbliche Kaffeemühle:

 

 Wer wie ich für seinen Mix Carppellets/ Frolic/ Forellie/ Hanf/ Mais oder sonstige Pellets oder Partikels verwenden will kommt an so einem guten Stück nicht vorbei. Von Kaffeemühlen für den Hausgebrauch rate ich ab, denn man schafft damit gerade mal 500gr pro Durchgang. Und will man damit wirklich 25kg+ mahlen ist 1h nichts und der Motor der Maschine macht den Dauerbetrieb auch nicht lange mit. Die gewerblichen Modelle hingegen malen in der Stunde um die 60kg. Gebraucht bei Ebay um die 100 – 150€. Sollten die Pellets ezetera für die Mühle anfangs zu groß sein, so dass Sie diese nicht mahlen kann, so muß man alles erst mal durch einen Häcksler (der sonst der Zerkleinerung von Ästen dient) jagen.

 

Teigknetmaschine für Bäckereibedarf: Um große Mengen an Teig schnell herzustellen ist eine Teigknetmaschine das non plus ultra. Es gibt da verschiedene Modelle wie Spiralkneter oder Hubkneter. Der Unterschied liegt nur im Aufbau und Funktionsprinzip der Maschinen. Man beachte, dass diese Maschinen ausschließlich mit Starkstrom gespeist werden. Mit so einem guten Stück schafft man in 3min. 15kg Teig fertig zu kneten. Für eine alte Gebrauchte zahlt man bei Ebay ca. 300 – 1000€.

 

große Teiggun + Kompressor oder eine Wurstfüllmaschine:

 

 Eine große Teigspritze (die Power Press – siehe Progressive Baiting) macht aus 3,5kg Teig in 1 min. Würste. Von kleineren Modellen rate ich ab, da man sonst nur am Auf- und Zuschrauben ist, weil man mit dem Befüllen nicht hinterherkommt. Kompressor im Baumarkt für ca.100€ und die Gun um die 250€. Eine elektrische Wurstfüllmaschine mit einem Fassungsvermögen von 20 oder 30l (ebenfalls nur für Starkstrom) ist natürlich nicht zu toppen. Mit einer Stundenleistung von 60 -90kg fertige Teigwürste kommt man halt so richtig gut vorwärts und muß sich körperlich auch nicht weiter verausgaben.

 

Rollmaschine:

 

Ein fertiger Rolltisch kostet schon etwas mehr und ist auch nicht so einfach zu bekommen. Es gibt da 2 Adressen im WWW an die man sich wenden kann. Die Preise variieren, je nach dem was man haben möchte, zwischen 500 und 1500€. Mit dieser Anschaffung erspart man sich teils auch die Gun, da man bei einigen Modellen auch gleich die Würste mit machen kann. Es gibt da auch jemanden der sein elektr. Abrollgerät gegen eine Gebühr verleiht (kann ich nur empfehlen). Allerdings  besteht auch die Möglichkeit 2 große Tables miteinander zu verbinden, so schafft man auch so um die 30kg die Stunde (ist auf jeden Fall am preisgünstigsten). Wer mit einer Rollmaschine arbeiten will sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der Teig immer schön weich ist, damit es zügig voran geht.

 

 Kochstation:

 

Solche Mengen wollen natürlich auch gekocht werden. Ein 4 Fuss Hockerkocher (7,5Kw Leistung/ neu ca35 €) in Verbindung mit einer alten Kinderbadewanne (verzinkt), ist dafür nahezu perfekt geeignet. So schafft man mit einem Schwung 20kg Boilies zu kochen.  Von Fritteusen egal welcher Größe möchte ich abraten, da man bei größeren Mengen kein Ende sieht und das Abkochen die meiste Zeit in Anspruch nehmen würde. Wer auf eine schonende Zubereitung der Boilies Wert legt, kann die Boilies auch in den Zinkwannen  dünsten. So schafft man bei einem Durchgang zwar nur ca.6kg pro Wanne, aber dafür  trocknen  die Boilies sehr rasch ab und die Außenhülle ist nicht ausgewaschen und kann später somit beim Angeln bestens Ihre Lockstoffe an das Wasser abgeben.

 

 

Mischen/ mixen großer Mengen:

 

 Hat man einen einfachen Mix ohne tausende verschiedenster Zutaten in geringen Prozentanteilen, so ist das Mischen leicht und schnell erledigt. Man breite eine starke große Folie (4x4m) auf dem Boden aus. Im Anschluss schüttet man alle trockenen Zutaten übereinander und schaufelt dann alles schön von unten nach oben durch. Auf diese Weise wird der ganze Haufen 2-3 Mal versetzt und alles ist ordentlich und gleichmäßig durchgemischt. So schafft man 200kg in 10min. Mit Bohrmaschine und Quirl wird bei großen Mengen nix, da braucht man ewig (war mein erster Versuch). Wer viele verschiedene Zutaten (mit teils geringen Prozentanteilen) in seinem Mix hat, nehme einfach einen Betonmischer. Alles Abwiegen, rein, Folie vorne drauf, mit Spanngummi befestigen das nichts rausfliegt und unnötig stiebt, und dann je nach dem 5 bis 10 min. mischen lassen. Pro Durchgang schafft man auch so 40kg.  Zum Aufschlagen großer Mengen Eier habe ich leider kein Patentrezept. Das muß man alles noch per Hand machen. Aber einmal in Übung sind 1000Eier die Stunde kein Problem.

 

 

 

Auf diese Weise entsteht so die eigene kleine Boiliestraße, mit der man am Tag bis zu 500kg  produzieren kann. Noch eins, ganz wichtig, für so viele Geräte braucht man auch genügend Platz. Also große Garage oder alter Schuppen mit dementsprechender Strom und Lichtversorgung und schon kann es los gehen. Nun werden sich einige sicherlich denken das kostet ja auch ganz schön, wenn ich mir das alles anschaffen möchte. Das stimmt allerdings, deswegen muß man sich genau überlegen ob man immer wieder größere Mengen an Boilies benötigt oder nur mal eine Aktion starten möchte um zu testen was es bringt. Die Ganzjahresflussangler haben garantiert auch einen sehr hohen Boilieverbrauch. Würde man da Jahr für Jahr 2000€ (400-500kg) in Boilies investieren, so hätte sich im Gegensatz die eigene kleine Boilieproduktion schon im zweiten  oder dritten Jahr rentiert. Man muß ja auch nicht gleich voll durchstarten, es geht auch Stück für Stück je nach dem was für einen am wichtigsten ist.

 

www.zuendspule.de

www.boilie-benz.de

 

 

Woher nehme ich die Weisheit?

  

 

Ja also wie komm ich nun zu solch einer These. Ich habe über die letzten fünf Jahre hinweg viel probiert und immer wieder einiges in Sachen Futter und Füttern geändert um somit mein Ergebnis in Sachen Fangstatistik zu verbessern. Von 1-3kg Boilies  mit Partikel und Pellets über nur Pellets bis hin zu ganz wenig. Alles brachte irgendwie seine Fische, aber unterm Strich konnte ich mit nichts davon meine Fangquote steigern. Nachdem ich nun schon einige Berichte mit richtigen Fangserien gelesen hatte und auch diverse Videos in mir aufnahm, blieb mir zum Schluss nur noch der Test mit viel Futter zu versuchen um ans Ziel zu kommen. Somit startete ich mit meinem Angelfreund Tommy die Aktion „Masse“ im Herbst 2006.   Dabei befütterten wir eine ausgesuchte Stelle über 5 Wochen mit reichlich Boilies um dann im Oktober eine 2 wöchige Session zu starten. Pro Woche wurden dabei mindestens 2x25kg  Selfmade Boilies auf eine große Fläche im Wasser eingebracht. Einmal mussten wir zwangsweise sogar 100kg mit einem mal abschütten, da unsere Tiefkühlschränke die produzierte Masse(650kg) an Boilies nicht aufnehmen konnten und Sie somit erste Anzeichen von verschimmeln zeigten. Und bevor die 100kg auf dem Kompost landen haben wir Sie  lieber verfüttert. Einige Tage danach testete Tommy für eine Nacht diese Stelle um zu schauen ob die Karpfen nach so viel Futter überhaupt an den Haken zu bekommen sind. Das Ergebnis hat uns beide umgehauen. Jede Stunde ein Biss, so dass er gegen 24 Uhr die Ruten im Trocknen ließ da er am nächsten Tag noch arbeiten musste. So folgten in diesen 5 Wochen des Fütterns einige Testfischen an dieser Stelle. Teilweise bekam man sehr viele Bisse, aber bei bestimmten Windbedingungen auch nichts. Die Größen oder Gewichte  sind selbstverständlich abhängig vom Gewässer, so fingen wir eine große Anzahl kleine und mittlere Karpfen da dieser See sehr regelmäßig mit viel kleinen Karpfen besetzt wird (sonst beschweren sich die „normalen Angler“ das Sie nichts fangen), aber es waren auch einige gute Fische dabei für die mancher der an diesem See fischt sehr lange sitzen muß. Die 2 wöchige Session lief dann im gleichen Muster wie die vorherigen Testfischen ab, das Wetter machte uns zwar einen Strich durch die Rechnung so das nur am ersten Tag optimale Bedingungen herrschten. Trotzdem konnten wir noch  genug Fische fangen. Den ersten Tag verpasste ich natürlich, da ich gerade aus dem Urlaub mit meiner Freundin kam und noch im Flieger saß.  Mein Angelkumpel konnte mit 2Ruten 16 Runs verzeichnen wobei er mit 3 x 30mm Boilies am Haar fischte um von den kleineren Genossen nicht ganz so überrannt zu werden. Die Karpfen waren zwischen 40 und 92cm lang, also von allem was. Aber wie heißt es so schön „Viele Wege führen nach Rom"

. 

Als dann wünsche ich allen am Wasser noch viele erfolgreiche Sessions und geruhsame entspannte Augenblicke in Mutter Natur.....  Stefan

 

 

 

-         siehe Ausgabe 4 CHM (Carphuntersmagazine) Januar

-         http://www.carphuntersmagazine.de/

 

         Bei Fragen zwecks Ausleihen der Geräte Kontakt über:

          steusche@web.de

 

 

 

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Achtung - eine wirkliche Sauerei!!!

 

Kaum zu glauben aber wahr ....

 

Da gibt es doch wirklich "Karpfenangler" - die absolut keine sind - die ihre gefangenen Fische massiv markieren! Das heißt, es werden Rücken- Schwanz- und Brustflossen markiert / verschnitten, um diese Fische später wieder zu erkennen! Sind sie zu blöd "ihre" Fische an Hand eines Bildes zu erkennen? Dieses Thema geht ja schon einige Jahre durch das Netz, aber nun sitzen diese Idioten auch bei uns! Und zwar  an den Tongruben in Guttau, speziell an der alten Grube! Einen recht speziellen Verdacht haben wir inzwischen - und wenn sich dieser erhärtet, das verspreche ich - gibt es eine Anzeige! Ich denke solchen Leuten gehört das Handwerk sofort gelegt!

 

Aber das ist erst die eine Hälfte der Info;

Man höre und staune - es gibt doch wirklich auch noch Angelfreunde, die haben mal gehört, dass es da in und um Bautzen eine Karpfenanglergemeinschaft gibt. Vom Karpfenangeln selbst vermutlich nicht die leiseste Ahnung, wird doch die oben genannte Sauerei gleich mal diesen Leuten, also UNS, in die Schuhe geschoben!

Das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen!!!

Jeder weitere Kommentar erübrigt sich wohl hier!

Ich werde Kontakt zu dem betreffenden Verein aufnehmen und versuchen die Sache in Ruhe zu klären. Ansonsten gibt es auch hier Konsequenzen, weil wir und DAS nun wirklich nicht bieten lassen!

 

 

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DAV Nachricht 13/2007


 

DFV verabschiedet Kormoran Resolution

Der Deutsche Fischereiverband hat am 23. November 2007 in Bonn seine zweite Kormoran Resolution verabschiedet.

Bonner Forderungen
zum gesamteuropäischen Bestandsmanagement des Kormorans

- Nachhaltiger Schutz der Fischfauna durch europäische Regelung gefordert -

- Ergebnisse der internationalen Konferenz am 22./23.11.2007 in Bonn -

Lest hier die Pressemitteilung des DFV! [223 KB]

Qelle: www.anglerverband.com

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DAV Nachricht 12/2007

für die verantwortungsvolle Freizeitfischerei (Code of Conduct for Responsible Recreational Fisheries - CoC) erarbeitet

 

Weltweite Verhaltensregeln

Auf einer FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) Tagung im Jahre 1995 verabschiedeten 170 Mitglieder eine Richtlinie, die die Prinzipien, Richtlinien und internationalen Standards einer weltweiten kommerziellen Fischerei unter Berücksichtigung der guten fachlichen Praxis, der Nachhaltigkeit, der Schonung der Ressourcen sowie der Entwicklung der Ökosysteme und der Biodiversität regelt. Diese Richtlinie war eine längst fällige Antwort auf die dramatische Abnahme der Fischbestände u. a. durch die Überfischung der Weltmeere und die Zerstörung von Lebensräumen der Fische. Dieser Regelung „Code of Conduct for Responsible Fisheries“ (Verhaltungsregeln für eine verantwortungsvolle Fischerei, CCRF), deren Umsetzung in einer Vielzahl von technischen Richtlinien konkrete Gestalt annahm, sollten unmittelbar gleich lautende Verhaltungsregeln für die Freizeitfischerei folgen! Allein die Mühlen der Behörden mahlen langsam. So hat es schließlich 12 Jahre gedauert, bis dem Beschluss der FAO endlich auch die Umsetzung einer CoC in der Freizeitfischerei folgte. 1996 durch die EIFAC (European Inland Fisheries Advisory Commission) initiiert, nahm der einzige deutsche Angelfischereiprofessor und Vorsitzende der EIFAC-Arbeitsgruppe „Recreational Fisheries“, Robert Arlinghaus, 2007 endlich die Erarbeitung eines Entwurfes für diesen „CoC for Recreational Fisheries“ (Verhaltungsregeln für die Angelfischerei) in die Hand und legte diesen Entwurf den Angelorganisationen weltweit zur Begutachtung und Mitarbeit vor. Eine Kommission von 30 Mitgliedern aus 14 Teilnehmerstaaten, der FAO und der EIFAC diskutierte diesen Entwurf auf einem Arbeitstreffen, welches vom 4. bis 6. November 2007 in Bilthoven (Niederlande) auf Einladung des Niederländischen Sportanglerverbandes stattfand. Deutschland war durch Robert Arlinghaus und Thomas Meinelt vertreten.

Manch einer mag jetzt fragen, “Muss denn schon wieder ein Papier erarbeitet werden, welches ja sowieso keiner liest!?” Unbedingt ja! Einer der Hauptgründe für die Erarbeitung dieses CoC ist die Notwendigkeit für die Angler und Anglerverbände auf sich aufmerksam zu machen und den ihnen gebührenden Platz in Politik und Fischerei einzufordern! Politisch und in den Organisationen, die sich mit der Fischerei beschäftigen, ist nämlich noch immer nicht angekommen, dass der Freizeitfischerei ökonomisch, sozial und in vielen anderen Bereichen eine zunehmende Bedeutung zukommt! Die Gründe für die Ignoranz der durchaus berechtigten Anglerinteressen sind vielfältig. Ein Grund mag in der traditionellen (Über)Bewertung der Berufsfischerei zu sehen sein. Aber auch der einseitige Blick auf den „Angelkarten/Bootsliegeplatzhorizont“, der, so sagt man, unter manchen Anglern noch weit verbreitet sein soll, mag sein Scherflein dazu beitragen …

Der international bekannte Angelwissenschaftler Ian Cowx vom Hull International Fisheries Institute hat die unterschätzte Bedeutung der Angelfischerei in seinem Einführungsvortrag ein wenig ausführlicher erläutert. Hier mal einige Zahlen und Fakten, die die weltweite Bedeutung der Angelfischerei hervorheben sollen.

Weltweit werden durch die Angler jährlich ca. 2 Millionen t Fisch gefangen (Coates 2001). In 2900 Unternehmen der Angelgerätehersteller sind weltweit 60.000 Arbeitsplätze mit einem Umsatz von 5 Milliarden € (Angelgeräte) direkt mit der Angelfischerei verbunden.
 
25 Million Freizeitangler repräsentieren 6.5 % der EU-Bevölkerung und investieren jährlich insgesamt 25 Milliarden € in ihr Hobby. Nur zum Vergleich, der Gegenwert der Fischimporte der EU beläuft sich auf 24 Milliarden € und die Fischereiexporte auf nur 13 Milliarden €.
 
Aber auch in den USA gaben im Jahr 2001 44 Millionen Angler 42 Milliarden $ aus. Der ökonomische Gegenwert der Angelei betrug dort 116 Milliarden $ (Quelle: National Survey of Fishing, Hunting and Wildlife-Associated Recreation 2001).
 
In Neu Seeland z. B. werden 900 $ und in Australien 1000 $ pro Angler und Jahr für ihr Hobby aufgewendet.
 

Diese Bedeutung wird aber durch die Politik immer noch nicht beachtet. Die CoC für die Angelfischerei wird von den Politikern wahrgenommen werden müssen, denn ein FAO-Dokument kann man nicht einfach so vom Tisch wischen wie die Anfrage eines einzelnen Anglers.

In acht Arbeitsgruppen, die 14 Themengebiete intensiv diskutierten, wurde die Vorlage für die CoC überarbeitet und präzisiert, so dass heute ein Dokument vorliegt, welches 2008 auf einer EIFAC-Tagung als Vorlage zum Beschluss vorliegen wird. Falls die Teilnehmer der EIFAC-Tagung die Annahme des Entwurfes beschließen, wird der CoC des FAO zur Umsetzung vorgelegt. Dieser CoC, dessen Umsetzung auf rein freiwilliger Basis geschieht, ist beileibe nicht als Gängelband oder weiteres Korsett für die Angelei anzusehen, sondern er stellt eine Handlungsrichtlinie dar, welche praxisnahe Verhaltensregeln in verschiedenen Bereichen der Angelfischerei vorschlägt und gleichzeitig die Bedeutung der Freizeitfischerei hervorhebt. Sie wird den Umgang mit den einzelnen Interessensvertretern ebenso regeln wie den Umgang mit der Kreatur. Wir werden den Text des CoC for Recreational Fisheries nach seiner Ratifizierung an dieser Stelle ausführlicher darstellen.
Dr. Thomas Meinelt
Referent für Umwelt und Gewässer

Qelle: www.anglerverband.com

 

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DAV INFO
DEUTSCHER ANGLERVERBAND e.V.
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 15/2006


Berlin, 5. Dezember 2006

Staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung als Beitrag im Klärungsprozess zu „Catch and Release“
Der einem Mitgliedsverein des DAV e. V. angehörende Andreas L. war durch die Organisation PETA Deutschland e. V. angezeigt worden, gegen die §§ 17, 18 Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.
Vorgeworfen wurde ihm, eine solche Art des Angelns praktiziert zu haben, bei der gefangene Fische nicht in jedem Falle getötet wurden. Immer dann, wenn die Fische im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände für die menschliche Ernährung nicht in Frage kamen, wurde der Haken vorsichtig ent-fernt, und die Fische wurden sofort wieder in das Wasser gesetzt, sofern sie ge-nerell überlebensfähig waren. Eine solche Art des Angelns wurde nicht allein von L. praktiziert, sondern von weiteren Anglern, die über ihre insoweit ge-machten Erfahrungen auch im Internet in Wort und Bild berichteten.
Auf Grund der Anzeige wurden zunächst durch die Staatsanwaltschaft Berlin (52 Js 2790 / 06) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, eine richterliche Anord-nung zur Hausdurchsuchung erwirkt und Fotodateien beschlagnahmt.

Der durch L. beauftragte und in Abstimmung mit dem DAV e. V. argumentierende Verteidiger, RA Prof. Dr. Göhring, stellte die Erfüllung irgendeiner Tat-bestandsvariante der §§ 17, 18 TierSchG in Frage. Diese Regelungen dürfen nicht so ausgelegt werden, dass zunächst mit der Absicht des Verzehrs geangelte Fische dann auch getötet werden müssen, wenn sich erst bei der Entnahme aus dem Wasser zeigt, dass eine Nutzung für Speisezwecke im konkreten Fall un-terbleiben muss. Das ist – auch teilweise in Übereinstimmung mit schon vorliegenden Äußerungen in der Literatur – z. B. so, wenn es sich um

- untermaßige oder sonst einem ständigen oder zeitweiligen Angelverbot unterliegende,
- zum Angelzeitpunkt für die menschliche Ernährung nicht oder nicht mehr geeignete
- oder für die Reproduktion des Tierbestandes erforderliche Fische handelt.


Auch im jeweiligen Gewässer zu beachtende sonstige Hegeaspekte können es rechtfertigen, der Freilassung gegenüber der Tötung den Vorrang zu geben. In der rechtsanwaltlichen Stellungnahme wurde ferner darauf hingewiesen, dass bei dem offenen Erkenntnisstand zur Schmerz- und/oder Leidensfähigkeit von Fischen es dem Grundsatz, im Zweifel für den Beschuldigten, grob widersprechen würde, von einer Tatbestandsmäßigkeit auszugehen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein, d. h., erkennbar boten die Ermittlungen im Sinne des Abs. 1 der Regelung der Staats-anwaltschaft nicht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. sc. jur. Göhring
Telefon: (030) 42 18 75 -07 oder -08
E-Mail:
raegoehring-mollnau@t-online.de

 

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Videos

bei www.carpmirror.de : Noch in der Erprobung aber für die Zukunft geplant...

u.a. von und mit Daniel Lehmann vom Quantum-Team

 

 

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Die alltägliche Sauerei - Angler unter uns!

Angler unter uns!

Diese Bilder entstanden Anfang August an der Talsperre Bautzen. Nach 10 Minuten waren 2 große Müllsäcke mit Bier- u. Schnapsflaschen, Windeln, Maisdosen, Zigarettenschachteln voll. Nebenbei eine noch fast neu Fahrradfelge! Schnapsflaschen -vor Allem Wodka - und Windeln sprechen wohl für sich. Dazu noch ca. zehn Fischköpfe a la 15cm-Rotaugen die vor sich hin stanken! Aber nicht nur unsere neuen deutschen Bürger benehmen sich so, nein auch EINIGE unserer alten deutschen Aalangler benötigen den Flaschenpfand nicht unbedingt. Leider haben wir nicht mit bekommen, dass sie sich nachtens still und leise ohne ihren Müll davon schlichen! Sie kommen aus dem Kreis Bautzen, aus der Gegend um Baruth / Malschwitz. Ein Teil des Mülls haben wir sofort mitgenommen, der Sack mit den stinkenden Kack-Windeln noch nicht.

Was sind das nur für Schweine unter uns? Anders kann man diese Leute nicht bezeichnen!

Wir fordern euch - alle Angler - auf, auch mal euren Nachbarn argwöhnisch zu beobachten und auch mal den Mund auf zu tun, wenn sie ihren Müll liegen lassen!

 

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http://www.carp.de/berichte/2006/06/kolumne/index.shtml

(Quelle: www.carp.de)

Dieser Link

 ist doch wirklich wie "aus dem Leben gegriffen" - man kann nur hoffen, hier erkennt sich manch einer wieder...!

 

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Winni und Mo...

von den CH Leipzig war erfolgreich! 36 Pfund, herzlichen Glückwunsch an Winni!

Unser Freund Onkel Mo von den CH Leipzig mit fast 18 kg Oldie-Spiegler!

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!

                                              

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Ein bisschen Spass muss sein:

Getränkehalterohne Worte

Harte Jungs???

Angeln ist doch gefährlich!

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Hier solltet ihr unbedingt drauf klicken und mitmachen!!!

 

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60ig - Pfünder von Robert Arlinghaus v. 2005

 

 

 Dr. Robert Arlinghaus bei carp.de :

"Dringend: Suche Information zu Catch&Release"
 

Liebe Karpfenanglergemeinde.

wie alle von Euch wissen, wird das Karpfenangeln insbesondere wegen des Catch & Release vehement und in jüngster Zeit verstärkt kritisiert. Es hagelt daher Verbote, Einschränkungen und öffentliche Diffamierungen.

Ich habe - wie ich gestern erfuhr - die Möglichkeit, bei dem größten internationalen Kongress zum Fischereimanagement Mitte September in Alaska (organisiert durch die American Fisheries Society), einen Vortrag zum Karpfenangeln und Catch & Release zu halten. Einen ähnlichen Vortrag haben Christoph Schulz und ich kürzlich beim Angelkongress in Trondheim gehalten. Meine These ist, dass das C&R der Karpfenangler in Deutschland zu derart starken Konflikten innerhalb der Anglerschaft führt, dass die Anglerschaft entzweit wird. Karpfenangler werden als scharze Schafe hingestellt, um die Kritik am Angeln und dem Catch & Release seitens des Tierschutzes "ruhig zu stellen". Natürlich misslingt dies, aber das ist zumindest eine Strategie, die einige Anglerverbände fahren.

Mir wird im Anschluß an den Kongress die Möglichkeit eingeräumt, eine internationale Veröffentlichung zu schreiben und zu versuchen, bei Fisheries Management and Ecology zu veröffentlichen. Das ist insofern gut, weil das Thema dann internationale Aufmerksamkeit bekommt und damit das deutsche Ländle verlässt. Das könnte sich positiv auf das Karpfenangeln auswirken.

Leider besteht das Problem, dass viele Informationen zum Konflikt C&R und Karpfenangeln nicht in offiziellen Zeitschriften der Wissenschaftslandschaft veröffentlicht wurden und somit nicht zitierbar sind. Ich brauche daher unbedingt schriftliche oder mündliche Informationen, die in der sogenannten grauen Literatur erschienen sind. Dazu zählen Berichte und Reports von Verbänden, Stellungnahmen von Politikern, Schriftwechsel von Vereinen und Verbänden mit Anglern, Gerichtsurteile, Anklageschriften, Artikel in Angelzeitungen, Stellungnahmen oder Online Artikel und Postings oder einfach nur eine persönliche Mitteilung, was z.B. in einem Anglerverein XY oder bei einem Vortrag „Abgegangen ist“. Lange Rede, kurzer Sinn:

Schickt mir bitte sämtliche Informationen über Ansichten von Anglern und Verbänden sowie Journalisten Pro und Kontro Catch & Release im Zusammenhang mit Karpfenangeln, von denen Ihr wisst. Schickt mir z.B. Schriftwechsel mit Vereinsvorständen, Tierschützern, Zeitungsartikel, Online-Seiten, Artikel in Angelmagazinen etc. mit Quellenangabe (Titel des Beitrags, Zeitschrift, Herausgeber, Seite, Jahr o.ä.) oder gibt mir Hinweise, wo ich die Dinge finden kann. Ihr wisst vielleicht auf Anhieb, wo ich was finden könnte. Diese INFORMATION IST SEHR WERTVOLL.

Vieles dieser Information ist einfach nicht in Datenbanken recherchierbar. Jede Information kann nützlich sein. Damit meine ich auch Aussagen von „fundamentalen“ Karpfenanglern, die z.B. das C&R only oder NO KILL propagieren. Ich suche einfach alles, um möglichst objektiv die eine (Karpfenangler) und die andere Seite (Ablehner von C&R am schwarze Schaf Beispiel Karpfenangler) darzustellen und meine Aussagen zum entstehenden Konflikt durch Zitate dokumentieren zu können.

Alle, die mir besonders gute Hinweise geben, werden im Artikel namentlich in der Danksagung genannt. Ich suche alles, auch das, was früher in Carp Mirror oder in allgemeinen Anglerblättern erschienen ist. Ich kann dann selbst entscheiden, ob es nützlich ist oder nicht.

Adresse: Dr. Robert Arlinghaus, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Müggelseedamm 310, 12587 Berlin. Für Rückfragen bitte arlinghaus@igb-berlin.de

Da ich nur bei Carp.de bin, könnte jemand diesen Hilferuf auch auf anderen Seiten der Karpfenszene posten?

ICH DANKE VIELMALS IM VORAUS: OHNE EURE HILFE WIRD DER ARTIKEL NUR HALB SO GUT ODER GAR NICHT ERST PUBLIZIERT.

Weitermachen

Robert
 

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Stellung des Deutschen Anglerverbandes (DAV)

 

Zurücksetzen

Zur Frage des Fangens und Zurücksetzens von Fischen vertritt das DAV-Präsidium folgenden Standpunkt:

 

Das Tierschutzgesetz führt aus, dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn dies aus vernünftigen Gründen geschieht. Einer dieser Gründe ist der Verzehr des gefangenen Fisches. Daneben gibt es jedoch weitere Gesetze, denen zu folgen ist. Solche Gesetze sind z. B. die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Diese weisen den Fischereiausübenden z. B. an, untermaßige Fische, Fische, welche in der Schonzeit gefangen wurden oder einer bedrohten Fischart angehören, zurückzusetzen. Der Angler käme in Konflikt mit dem Gesetz, wenn er dies nicht einhielte.

Eine ausdrückliche Mitnahmepflicht ist in keinem der deutschen Gesetze festgeschrieben!

Wissenschaftliche Untersuchungen zum genetischen Potenzial von Fischen lassen sogar vermuten, dass das systematische Entnehmen von großen Fischen im Endeffekt zu einer Veränderung der genetischen Architektur der Fische führt, d. h., dass das genetische Potenzial verarmt. Fischpopulationen würden durch die Negativselektion (gezielte Entnahme der kapitalen Fische) kleinwüchsiger, krankheitsanfälliger etc. Ganz abgesehen davon ist es manchem Angler auch nicht möglich, kapitale Fische selbst zu verwerten, sodass er den gefangenen Fisch wieder zurücksetzen möchte.

Aus unterschiedlichen Gründen wird das Tierschutzgesetz von Vertretern verschiedener Verbände missinterpretiert. Es wird von einigen Tierschutzvertretern in der Art ausgelegt, als ob das Zurücksetzen von Fischen eine strafbare Handlung wäre.

Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt
zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!

 

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Rute & Rolle 06/03

Der DAV informiert in seiner Klausurtagung über eine erstmalig durchgeführte wissenschaftliche Erhebung des uns sicher schon bekannten Dipl.-Ing. Robert Arlinghaus, dass demnach in Deutschland mindestens 4 Millionen Menschen mindestens einmal im Jahr angeln gehen. Bisher ist man von 1,5 Millionen ausgegangen. Fazit des Artikels (d. Radaktion) ; 

"Es wird also langsam Zeit, dass sich Politiker Gedanken über die gesellschaftliche Bedeutung des Angelns in unserem Lande machen!"

Richtig so! Wenn wir dann aber hören, wie in manchen Bundesländern die Gewässerordnungen geändert werden, könnte man annehmen, dass eine allgemeine Schwerhörigkeit vorhanden ist!